Justiz Vergewaltigung einer 68-Jährigen: 21-Jähriger freigesprochen

Angeklagt war der 21-Jährige wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 68-jährigen Frau.

Symbolbild.

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Foto: Golsch, Nikolas (nigo)

Velbert. Der Vorwurf hatte schockiert: Ein 21-Jähriger Velberter sollte eine 68 Jahre alte Frau in ihrer eigenen Wohnung vergewaltigt haben. Das Landgericht in Wuppertal hat den Mann nun von dieser Anklage freigesprochen: Die Tat ist nicht nachweisbar, nicht anhand der Aussage des mutmaßlichen Opfers. Verurteilt ist der 21-Jährige nur wegen eines anderen, viel leichteren Anklagepunkts: Er hatte sich auf einem Weg in einem Birther Park vor einer Frau entblößt und selbst befriedigt. Für diese Tat, während der er noch dem Jugendstrafrecht unterlag, muss der nicht vorbestrafte Mann 1000 Euro Geldauflage an den Kinderschutzbund zahlen. Für den schweren Vergewaltigungs-Vorwurf vom vergangenen Juli hatte der Arbeitslose sogar mehr als sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen.

Er sollte unter einem Vorwand bei der 68-Jährigen geklingelt haben. Bei der mutmaßlichen Tat hätte er die Frau schwer verletzt. Die Polizei fahndete öffentlich nach ihm mit Phantombild. Schließlich hatte er sich gestellt. Anfang Februar hatten die Richter den Mann in Freiheit entlassen, nachdem sie die Seniorin gehört hatten.

Nun berichtete der Vorsitzende Richter zu den nicht öffentlichen Aussagen der Frau. Demnach hat sie den Ablauf mehrfach völlig verschieden beschrieben. Und: „Sie hat hier schließlich zugegeben: ‚Ich habe bei der Polizei gelogen.’ Das hat sie so klar gesagt.“ Teils habe sie von einen unbekannten „zweiten Mann“ in der Wohnung berichtet. Dann sei der wieder gar nicht vor gekommen: „Und nur auf Nachfrage hat sie dann gesagt: ‚Jaja, der Blonde.’“ Das Ergebnis des Gerichts: „Wir können mit diesen Angaben nicht mal die Version des Angeklagten widerlegen.“ Der 21-Jährige hatte sich auf einvernehmlichen Sex berufen. Er habe die 68-Jährige zufällig beim abendlichen Einkauf kennengelernt.

Ebenfalls keine Strafe gibt es für einen Übergriff gegen eine andere Frau, obwohl der Angeklagte den sogar zugegeben hat: Er habe ihr auf den Po gehauen, nachdem er gesagt hatte: „Da ist was.“ Der Vorsitzende dazu: „Anders als der Angeklagte sieht die Geschädigte keinen sexuellen Hintergrund. Bis heute nicht. Das hat sie uns hier gesagt.“ Und damit sei nach dem Gesetz kein Tatbestand erfüllt. Für die Selbstbefriedigung im Park ist die Strafe vergleichsweise deutlich, sagte der Richter: „Das ist nicht ganz am unteren Rand. Andere machen nur kurz den Mantel auf.“ Die Geschädigte habe die Tat als „äußerst unangenehm“ beschrieben. Sie vermeide immer noch bestimmte Wege bei Dunkelheit.

Der sichtlich erleichterte Angeklagte hätte das Urteil erkennbar sofort angenommen. Seine Anwälte werden es aber noch überprüfen. Für mehr als sechs Monate Untersuchungshaft muss ihn die Landeskasse entschädigen. Der Vorsitzende Richter kommentierte: „Ohne den Vergewaltigungs-Vorwurf hätte sich das Landgericht mit diesem Fall nicht befasst. Dann hätten Sie sich vor einem Einzelrichter des Amtsgerichts verantworten müssen.“

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