Velbert/ Wuppertal: Haftstrafe für Dealer aus Velbert

Der 33-Jährige wurde zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.

Velbert/ Wuppertal. Das Wuppertaler Landgericht hat drei Männer wegen Drogenhandels zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und fünfeinhalb Jahren verurteilt. Die Angeklagten aus Velbert, Sprockhövel und Düsseldorf hatten gestanden, zwischen Oktober 2007 und Juni 2008 rund 20 Kilo Marihuana verkauft zu haben.

Für den 33 Jahre alten Mann aus Velbert bedeutet das eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Das Gericht ging nicht wie die Verteidigung von einem minder schweren Fall aus, sprach aber von "milden Strafen".

Zu Gunsten des Velberters, der früher eine Offiziersschule besucht hatte, wertete das Gericht unter anderem sein umfängliches Geständnis, dank dessen das Verfahren erheblich abgekürzt werden konnte. Auch habe er zur Aufklärung weiterer Delikte beigetragen.

Der nicht vorbestrafte, gelernte Erzieher habe zudem niemanden angefixt und mit Marihuana eine eher harmlose Droge unters Volk gebracht - von einer "weichen Droge" wollte Richter Norbert Müller indes nicht sprechen. Umgerechnet habe der Angeklagte etwa 39.000 Joints und damit viel Elend unters Volk gebracht. "Politiker, die die Freigabe von Marihuana fordern, haben die Zeichen der Zeit nicht erkannt", so Müller.

Positiv wertete das Gericht auch, dass der 33-Jährige nicht von Gewinnsucht getrieben gewesen sei und die Drogen fast zum Selbstkostenpreis an Freunde und Bekannte verkauft habe. Er selbst habe mit dem Geld seinen Eigenkonsum sowie seine Spielleidenschaft finanziert.

Von einer Spielsucht, wie sie die Verteidigung angeführt hatte, ging das Gericht nicht aus. Man habe in der Strafzumessung berücksichtigt, dass der Angeklagte später Probleme haben wird, wieder als Erzieher zu arbeiten und ihn nicht, wie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Neben der Freiheitsstrafe muss der Velberter auch 2.000 Euro an die Staatskasse zahlen. So viel, so schätzt das Gericht, habe der Angeklagte aus seinem Drogenhandel erwirtschaftet.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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