Velbert-Neviges: Keine Spur vom Brandstifter

Auch eine hohe Belohnung der Versicherung hat bislang nicht zur Ermittlung des Täters geführt, der das Feuer in der Deilbachmühle gelegt hat.

Neviges. Vier Monate nach dem verheerenden Feuer in der Deilbachmühle fehlt von dem Brandstifter noch immer jede Spur. Das bekannte einstige Ausflugslokal war am frühen Morgen des 12. Juli bis auf die Grundmauern niedergebrannt.

Zehn Stunden lang hatten 110 Kräfte der hauptamtlichen Feuerwehr sowie aller Löschzüge aus Neviges und Langenberg gegen die Flammen gekämpft - vergeblich.

Nach zweitägiger Untersuchung der Ruine meldete die Polizei: Es war Brandstiftung. Wie das Feuer gelegt wurde, teilte die Kripo aus ermittlungstaktischen Gründen damals nicht mit - und so ist es bis heute. "Das ist Täterwissen", sagt Polizeisprecher Frank Sobotta.

Aber wer hat das schon längere Zeit nicht mehr als Hotel und Restaurant genutzte und vor dem Brand zwangsversteigerte Gebäude angesteckt? "Es gab eine Reihe von Hinweisen, die auch in Richtung Ruhrgebiet - besonders nach Essen, Oberhausen und Mülheim - führten. Aber aus keinem ergab sich ein konkreter Tatverdacht", sagt Sobotta.

Auch den Gerüchten aus der Nachbarschaft sei man nachgegangen - ohne Ergebnis. Abgeschlossen sei der Fall damit für die Polizei jedoch nicht: "Es sitzt zwar nicht ständig jemand über den Akten und wartet, aber sobald es neue Hinweise gibt, wird auch weiter ermittelt."

Ein Interesse daran, dass ein Täter gefunden und rechtskräftig verurteilt wird, hat auch die Versicherung. Der entstandene Schaden war zunächst auf 600 000 Euro geschätzt worden. Ende September allerdings wurden 1,5 Millionen Euro genannt. Der Versicherer setzte eine Belohnung in Höhe von 50 000 Euro aus. Doch auch das brachte bei der Polizei keine weiteren sachdienlichen Hinweise.

Unklar bleibt auch, was mit dem Gebäude jetzt weiter geschieht. Der Oberhausener Bauunternehmer Heinz-Dieter Klapheck hatte es im Insolvenzverfahren ersteigert. "Wir haben im Moment keine neuen Pläne des Eigentümers oder des Architekten vorliegen", sagt Thomas Fröhlich, Fachbereichsleiter der Stadt für die Bauaufsicht im Außenbereich.

Für den Eigentümer bestehe aber auch keine Verpflichtung, auf dem Grundstück tätig zu werden. "Solange von der baulichen Anlage keine Gefährdung für die Bevölkerung ausgeht, das Grundstück also gegen unbefugtes Betreten geschützt ist, gibt es aus Sicht der Bauaufsicht keine Handhabe."

Aufgrund der geltenden Rechtslage darf im Außenbereich laut Fröhlich nur das wieder aufgebaut werden, was zuvor bereits genehmigt war und tatsächlich bestand - und das heißt bei der Deilbachmühle: ein Hotel- und Restaurantbetrieb sowie zwei Wohnungen. Klapheck hatte das Gebäude jedoch erworben, um es zu fünf Eigentumswohnungen umzubauen. Dafür hatte er vor dem Brand auch schon die Baugenehmigung.

"Das ist Pech für den Eigentümer, dass der Umbau zwar genehmigt, aber noch nicht umgesetzt war", so der Leiter der Bauaufsicht. Man werde sich jedoch "vernünftigen Ideen" für eine Umnutzung nicht verschließen, sagt Thomas Fröhlich. Es gebe "ein bisschen Spielraum". Doch: "Die Nutzung muss auf jeden Fall ableitbar sein von dem, was vorher war. Eine reine Wohnnutzung geht nicht."

Heinz-Dieter Klapheck selbst war für die WZ am Montag nicht zu erreichen. In einem Gespräch Anfang September hatte er betont, dass eine Investition kaufmännisch sinnvoll sein müsse.

Hinweise zu dem Brand nimmt die Polizei nach wie vor unter Telefon 02051/9466110 entgegen.

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