Velbert: 60-Jährige muss ins Gefängnis

Eine 60-jährige Frau hatte ein Möbelhaus um 440 000 Euro betrogen. Nun muss sie ins Gefängnis.

Velbert. Der Fall war eindeutig. Die Findung einer angemessenen Strafe bereitete allen Beteiligten jedoch große Schwierigkeiten. Ist eine Freiheitsstrafe für eine 60-jährige Frau der richtige Weg?

Seit Anfang Februar musste sich die ehemalige Buchhalterin eines Langenberger Möbelhauses vor dem Wuppertaler Landgericht wegen Betruges in 163 Fällen verantworten. Sie hatte gestanden, das Möbelhaus zwischen 2001 und 2005 um insgesamt 440 000 Euro betrogen zu haben.

Eine verminderte Schuldfähigkeit hatte der psychiatrische Gutachter der Angeklagten abgesprochen, die unter Depressionen und einer Alkoholsucht leidet. Ihre Lebens- und Leidensgeschichte hatte jedoch alle Prozessbeteiligten sichtlich gerührt (die WZ berichtete).

Am Ende verkündete der Vorsitzende Richter Jochen Kötter gestern das aus seiner Sicht unabwendbare Urteil. Er verurteilte die 60-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, wovon fünf Monate aufgrund der langen Prozess-Verzögerung bereits als verbüßt gelten.

Falls die heute in Baden-Baden lebende Frau, die sich im Mai 2005 selbst angezeigt hatte, in den Genuss einer Zwei-Drittel-Strafe käme - das heißt, ein Drittel der Strafe wird erlassen -, müsste sie doch anderthalb Jahre im Gefängnis einsitzen.

Für eine 60-Jährige eine "sehr, sehr große Fallhöhe", sagte Jochen Kötter. Doch die Dimension der Schuld war für die Kammer so groß, dass man eine Bewährungsstrafe nicht mehr habe vertreten können - immerhin hatte die Frau bereits eine frühere Firma um 100 000 Euro betrogen. "Sie standen unter moralischer Bewährung", betonte der Richter.

Der Verteidiger hatte zuvor für eine Bewährungsstrafe plädiert. Immerhin habe man beim Möbelhaus von dem früheren Betrug gewusst und die Buchhalterin nicht kontrolliert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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