Schloss Hardenberg: Stadt spekuliert auf Geld aus Berlin

Eine neue Satzung, die das Wasserschloss, den Bereich um den Dom und den historischen Kirchplatz unter besonderen Schutz stellt, soll die Chancen auf Fördermittel erhöhen.

Neviges. Architekten, Statiker, Bauingenieure und Handwerker sind zurzeit mit der Grundsanierung von Schloss Hardenberg beschäftigt - nach der Dacherneuerung ist die statische Sicherung der nächste Schritt, um die Wasserburg langfristig und nachhaltig für die Zukunft zu erhalten.

Ein Topf, aus dem künftig weitere Mittel in die Instandsetzung fließen könnten, ist das Förderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" des Bundes. Ursprünglich auf die neuen Bundesländer beschränkt, kann es seit Anfang 2009 auch im Westen beansprucht werden. Voraussetzung ist ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet oder eine sogenannte Erhaltungssatzung.

Langenberg hat es bereits vorgemacht: Mit Blick auf die Bürgerhaussanierung wurde vor einem Jahr die Aufstellung der Erhaltungssatzung "Historischer Stadtkern Velbert-Langenberg" auf den Weg gebracht. Das gleiche Verfahren hat der Umwelt- und Planungsausschuss (UPA) jetzt unter dem Titel "Schloss Hardenberg und Ortskern Neviges" für den Wallfahrtsort in Gang gesetzt.

Nun gibt es in Neviges - wie auch in der Senderstadt - bereits eine Denkmalbereichssatzung: "Darin geht es um gestalterische Kriterien der historischen Bausubstanz wie etwa Fenster, Fassaden oder Dächer", so Stadtplaner Detlef Jobst.

Die Erhaltungssatzung zielt indessen auf den Erhalt des im Bergischen Land einmaligen Ensembles aus Schloss, Pilgerzentrum mit Mariendom, Altstadtbebauung rund um die Stadtkirche sowie der Stadterweiterung an der unteren Wilhelmstraße in seiner städtebaulichen Gestalt. Damit unterliegen auch Straßen und Plätze, aber ebenso Stellflächen oder Pavillons - wie etwa der am Pilgerparkplatz oder der Kiosk an der Bernsaustraße - der Satzung und könnten nicht ohne Genehmigung verändert werden.

Jobst verdeutlicht die Auswirkungen an einen krassen Beispiel: "Wollte man etwa eine Trafostation neben die Stadtkirche setzen, wäre das städtebaulich mit der Denkmalbereichssatzung nicht zu verhindern." Mit einer Erhaltungssatzung sei dagegen ein solcher Eingriff ins Stadtbild genehmigungspflichtig.

Mit gutem Grund soll deren Geltungsbereich kleiner ausfallen als die Denkmalbereichssatzung: "Flächen wie das Areal am David-Peters-Haus liegen nicht darin, weil wir sie entwickeln und nicht in der jetzigen Form erhalten wollen", so Jobst. Offen sei auch noch die Einbeziehung der Stadthalle.

Beantragen muss die Verwaltung die Mittel aus dem Bundesprogramm bis zum 30. Juni. Sollte die Stadt im nächsten Jahr in den Genuss von Bundeszuwendungen kommen - eine gültige Erhaltungssatzung vorausgesetzt -, hätte das zudem den Vorteil einer erheblich günstigeren Förderquote: So übernimmt der Bund 70 Prozent der Kosten für eine beantragte Maßnahme, der Eigenanteil der Stadt beträgt nur 30 Prozent.

Beim Bund-Länder-Denkmalschutz-Programm, das gerade für die Schlosssanierung in Anspruch genommen wird, liegt das Verhältnis bei 60 zu 40, und bei der Dachsanierung, die aus dem heute fast eingefrorenen Denkmalschutztopf des Landes mitfinanziert wurde, kamen Stadt und Land je zur Hälfte für die Kosten auf.

Dem Vorwurf an die Verwaltung, keine beziehungsweise nicht rechtzeitig Fördermittel beantragt zu haben, war Kämmerer Sven Lindemann bereits im Bezirksausschuss entgegengetreten: "Wir müssen die bisher bewilligten Mittel erst einmal verbauen", so der Beigeordnete.

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