Ratingen: „Westfahlen“ brachte Bewerbungs-Trickser zu Fall

Um endlich einen Job zu bekommen, hat sich ein 40-Jähriger das Staatsexamen selbst gebastelt.

Ratingen/Düsseldorf. Ein Tippfehler hatte ihn verraten: "Nordrhein-Westfahlen" stand auf dem Staatsexamen des Juristen. Für seinen Arbeitgeber war schnell klar - das Zeugnis ist gefälscht. Mit dem manipulierten Papier soll sich der Ratinger im März vergangenen Jahres bei der Architektenkammer NRW beworben haben. Die Kammer stellte den Mann ein. Vier Monate später flog der Schwindel auf, man legte ihm nahe, zu kündigen. Außerdem erstattete die Interessenvertretung der Architekten Anzeige gegen den Mann. Seit Mittwoch wird wegen Betrugs und Urkundenfälschung vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verhandelt.

Das zweite Staatsexamen hatte der Mann zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht, er durfte sich deshalb nicht "Volljurist" nennen. Die Architektenkammer hatte in ihrer Stellenausschreibung aber explizit einen Volljuristen gesucht.

Im Prozess zeigte sich der Angeklagte wenig einsichtig: Er habe die Personalien im Zeugnis eines Freundes ohne dessen Wissen überklebt und auch die Unterschrift geändert, räumte er ein. Allerdings: "Ich habe schon vor meiner Einstellung mitgeteilt, dass das eingereichte Papier von mir manipuliert worden war", behauptete er. In der Strafanzeige der Architektenkammer heißt es anders. Weil der Mann juristische Unsicherheiten gezeigt hätte, sei man stutzig geworden und hätte sich seine Unterlagen näher angesehen. Dort fiel dann auch das "Westfahlen" auf. Bei näherer Recherche hätte der Vorgesetzte des Angeklagten herausgefunden, dass am Tag der angeblichen Zeugnisausstellung gar keine juristische Prüfung stattgefunden hatte, heißt es.

Mit den Vorwürfen konfrontiert, reichte der 40-Jährige schließlich seine Kündigung ein. Er habe gehofft, mit dem Zeugnis bessere Chancen bei der Einstellung zu haben, gab er in dem Kündigungsschreiben zu. "Ich hatte bis dahin 300 Bewerbungen geschrieben - vergeblich."

Am Mittwoch betonte der Mann mehrfach, dass sein Vorgesetzter sehr angetan von seiner Arbeit gewesen sei. Er habe diesem ja telefonisch erklärt, dass das Zeugnis gefälscht war. Von Betrug könne deshalb keine Rede sein. "Er hat mich menschlich sehr geschätzt", behauptete er. Treibende Kraft bei der Strafanzeige sei dessen Kollege gewesen. "Dieser konnte mich einfach nicht leiden", ist sich der 40-Jährige sicher.

Das Problem: Der Vorgesetzte ist mittlerweile verstorben. Nun soll der Kollege als Zeuge gehört werden. Die Verhandlung wurde deshalb auf den 25. Februar vertagt.

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