Ratingen: Bürgerprotest - Gericht folgt Klagen nicht

Die Baugenehmigung ist nun rechtmäßig.

Ratingen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt bestätigt, dass die Baugenehmigung für die Bezirkssportanlage Mitte rechtmäßig ist. Zwei Mitglieder der Bürgerinitiative Götschenbeck hatten versucht, mit einem Eilantrag einen Baustopp durchzusetzen. Reklamiert wurden Lärmbelästigung, die geplanten Flutlichtmasten und Verstöße gegen den Landschaftsschutz.

Nach Auskunft der Stadtverwaltung ließ sich das Verwaltungsgericht davon nicht überzeugen. Zwischen den Häusern der Kläger und der Bezirkssportanlage liege immerhin ein ausreichend großes Waldstück, so dass Belästigungen nicht so gravierend sein könnten, habe das Gericht beschieden.

Zudem liege die Errichtung der Bezirksportanlage für den Breitensport im öffentlichen Interesse. "Ich war mir immer sicher, dass die Stadt mit ihrer Einschätzung der Rechtslage richtig liegt und freue mich über diese Bestätigung", sagt Bürgermeister Harald Birkenkamp.

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