Mehr als drei Jahre Haft für Geiselnehmer

Gutachter bescheinigten, dass er im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hatte. Der 21-Jährige sei von der schwierigen partnerschaftlichen Situation mit seiner Freundin akut belastet gewesen.

Ratingen/Düsseldorf. Benjamin H. (21) muss wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung für mindestens drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Montag entschieden. Der Maler- und Lackierer-Lehrling hatte schon früh im Strafprozess gestanden, dass er im Mai seine Ex-Freundin mit einem Teppichmesser bedroht und sie schwer an der Hand verletzt hatte.

Gutachter bescheinigten, dass er im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hatte. Er sei von der schwierigen partnerschaftlichen Situation mit der 22-Jährigen akut belastet gewesen.

Vor der Bluttat war der 21-Jährige stundenlang um das Haus der Ex-Freundin an der Straße am Ostbahnhof gestrichen. Mehrfach hatte ihn die von ihr alarmierte Polizeistreife vertrieben. Gegen fünf Uhr brach er über den Balkon in ihre Wohnung ein.

Als Polizisten eintrafen, hielt er der Frau ein Teppichmesser an den Hals. Die Polizisten schossen ihn nieder und verletzten ihn schwer. Es ist die erste Gefängnisstrafe für den jungen Mann, der bereits vier Vorstrafen hat. Nach diesem Urteil kann es sein, dass er zusätzlich eine noch offene Bewährungsstrafe von 21 Monaten verbüßen muss.

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