Laubpracht in Ratingen: Die Kehrseite des Herbstes

Die bunte Blätterpracht sorgt nicht nur für viel Arbeit, sondern bei der Entsorgung oft auch für Ärger.

Ratingen. Die einen erfreuen sich an der prächtig-bunten Herbstfärbung der Laubbäume, die anderen sehen grimmig und fluchend jedem fallenden Blatt hinterher. Vor allem jene, die mehrere und große Bäume auf oder neben ihrem Grundstück stehen haben. Da wird das fallende Laub schnell zu einer Herausforderung - nicht nur im heimischen Garten.

Denn ähnlich wie beim Schnee sind die Grundstückseigentümer auch verpflichtet, die Bürgersteige vor ihrem Haus laubfrei zu halten. "Die Reinigung der Gehweg ist in Ratingen generell auf die Anwohner übertragen", stellt Hans-Jürgen Peters, Leiter des Baubetriebshofes, fest.

Mehr noch: In Anliegerstraßen müssen auch noch die Rinnsteine, Gullyabläufe und sogar die Fahrbahn bis zur Straßenmitte von den jeweiligen Anwohnern gefegt werden. In den übrigen Straßen erledigen das die städtischen Kehrmaschinen, dafür werden dann aber auch Straßenreinigungsgebühren fällig.

Bei der Laubkehrpflicht gibt es wie bei Schnee und Eis keine Ausnahmen. Zumal feuchtes Laub eine ähnlich hohe Rutsch- und Unfallgefahr birgt. Während es beim Winterdienst keine Debatten gibt, sorgt die Laubbeseitigung durchhaus für Kontroversen.

So kritisieren vor allem Anlieger mit großen städtischen Bäumen in der Nachbarschaft, dass sie das "städtische" Laub quasi auf eigene Kosten entsorgen müssen. Denn bei den anfallenden Blätterbergen ist das Fassungsvermögen des Komposthaufens und der braunen Tonne schnell erreicht. Dann müssen aus eigener Tasche Laubsäcke dazugekauft werden, die die Stadt als besonderen Service anbietet.

"Da gibt es keine Ausnahmen oder Kostenerstattungen. Der Preis für die Säcke ist die Gebührenkalkulation eingearbeitet", sagt Peters. Die Leute würden sich im Frühjahr und Sommer ja auch an den städtischen Straßenbäumen erfreuen.

An Straßen mit altem und großem Baumbestand - etwa Minoriten- und Talstraße, Hauser Ring oder Am Schützenbruch - stellt das Grünflächenamt dagegen Gitterkäfige fürs Laub auf. "Damit kommen wir den Anwohnern entgegen", so Amtsleiter Manfred Fiene.

Dass manche die Boxen leider immer wieder auch zur Entsorgung ihrer privaten Gartenabfälle nutzen, sei die hingegen ärgerlich. Rund 50 dieser großen Boxen wurden im Stadtgebiet platziert, gut 30 davon allein in der Innenstadt.

Für Ärger unter sorgt die bunte Herbstpracht auch oft unter Nachbarn. Da wird das Laub vom Baum aus Nachbars Garten gerne mal über den Zaun zurück entsorgt oder um die Ecke vor ein anderes Grundstück gekehrt, was nicht erlaubt ist.

Denn beim Laub gilt nicht das Verursacherprinzip. Peters: "Egal, von welchem Baum die Blätter fallen, es gibt eine einfache Regel: Bei wem es liegt, der muss es beseitigen." Und zwar richtig. Viele kehren es auf die Straße oder in den Rinnstein, damit es dort von der Kehrmaschine aufgenommen wird. Diese bequeme Kehrlösung sei ebenfalls unzulässig.

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