Lärmaktionsplanung: Bürger sind gefragt

Bis zum 13. Mai nimmt die Stadt Wülfrath Vorschläge und Kritik zum Vorhaben entgegen.

Lärmaktionsplanung: Bürger sind gefragt
Foto: Archiv/dpa/Sauer

Wülfrath. Die von der EU erlassene Umgebungslärmrichtline verpflichtet die Städte und Gemeinden zur Lärmaktionsplanung. Umgebungslärm ist der Lärm, der von Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie von Industrie- und Gewerbeanlagen ausgeht. Er kann die Gesundheit beeinträchtigen und negative soziale und ökonomische Folgen haben. Um diese negativen Folgen zu bekämpfen, müssen Kommunen alle fünf Jahre ihre Lärmaktionspläne überprüfen und den Erfolg von Maßnahmen gegen Lärm bewerten.

In Wülfrath wurde der jüngste Lärmaktionsplan im Jahr 2013 vorgelegt. Bei der damaligen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und Verbände wurden im Wesentlichen zwei Maßnahmen vorgeschlagen, um die Situation für Wülfrath zu verbessern: Die Straßenbaulastträger der betroffenen Hauptverkehrsstraßen, der Kreis Mettmann und Straßen NRW wurden aufgefordert, bei jeder Erneuerung von Straßenoberflächen lärmarme Asphalte einzusetzen. Bis dahin sollten als Zwischenlösung an Brennpunkten Tempolimits von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, auch für den Lärmaktionsplan 2018 an diesen Forderungen festzuhalten, da sie noch nicht umgesetzt worden sind und diese eine deutliche Verbesserung der Lärmsituation bedeuten können. Die detaillierten Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung 2018 und weitere Details zu geplanten Maßnahmen können online (wuelfrath.net) nach Eingabe des Suchwortes „Lärmaktionsplan“ gelesen werden. Die Wülfrather können sich ab sofort bis 13. Mai an der Lärmaktionsplanung 2018 beteiligen und Vorschläge, Anregungen und Kritik zum Umgebungslärm oder zum Lärmaktionsplan äußern. Die Beteiligung ist auch direkt per E-Mail, schriftlich an die Stadtverwaltung Wülfrath, Planungsamt, Andreas Bornemann, Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath oder unter Telefon 02058/18 236 möglich. Die Ergebnisse der Beteiligung werden den Ratsgremien vorgelegt. Nach einer Abwägung können Vorschläge der Bürger oder der Träger öffentlicher Belange in die Lärmaktionsplanung 2018 einfließen. Die Ergebnisse sollen im Juli über das Land NRW an die Europäische Kommission gemeldet werden. Red

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