GWG ernennt Michael Küpper zum neuen Geschäftsführer

Die Versammlung der Gesellschafter des Unternehmens gab die Personalie gestern bekannt. Vorgänger Udo Switalski soll in der Geschäftsführung weiterarbeiten.

GWG ernennt Michael Küpper zum neuen Geschäftsführer
Foto: Simone Bahrmann

Wülfrath. Die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Wülfrath GmbH (GWG) hat einen neuen Geschäftsführer: Michael Küpper wurde von der Gesellschafterversammlung bei ihrer jüngsten Sitzung dazu bestimmt. Der bisher bei einem großen Immobilienunternehmen arbeitende Betriebswirt (48) hat seine Tätigkeit bei der GWG zum 1. Januar aufgenommen. Darüber informierte das Unternehmen gestern. Kurz vor Weihnachten war Küpper bereits dem Rat der Stadt Velbert als neuer Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft Velbert (Wobau) vorgestellt worden. Auch dort hat Küpper die Geschäfte zum Jahreswechsel von Interimsgeschäftsführer Sven Lindemann übernommen, der zugleich Geschäftsführer der Technischen Betriebe Velbert (TBV) ist.

In Wülfrath kehrt man damit zu der bis vom 1. Dezember 2014 zum Ausscheiden von André Clasen zum 19. Dezember 2016 praktizierten Kooperation mit der Wobau Velbert zurück. Bisher gab es auch bei der GWG Zwischenlösungen für die Führung der 85-prozentigen Stadttochter. Die waren notwendig geworden, weil Clasen sich zunächst in Wülfrath „vor allem aus gesundheitlichen Gründen“ zur Aufgabe der Geschäftsführung entschlossen hatte und Tage später in Velbert wegen des Verdachts, seit 2009 einen niedrigen sechsstelligen Betrag veruntreut zu haben, von seiner Aufgabe entbunden wurde. Wirtschaftsprüfer fanden bei Clasens Tätigkeiten für die GWG keine Ungereimtheiten.

Während die Wülfrather SPD-Ratsfraktion die Zusammenarbeit der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mit der Wobau zunächst am liebsten ganz beendet hätte, um die GWG eigenständig arbeiten zu lassen, entzündete sich an einer Interrimspersonalie öffentliche Kritik. „Es ist gut, dass wir endlich Ziele formuliert haben. Besser wäre es gewesen, wenn man auch den passenden Geschäftsführer für diese strategischen Ziele eingestellt hätten“, hatte Wolfgang Peetz, Fraktionsvorsitzender der Wülfrather Gruppe (WG) im Rat, Mitte Oktober vergangenen Jahres nach dem Workshop mit der Verwaltungsspitze und Vertretern aller Fraktionen zur Zukunft der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft (GWG) gesagt. Er wiederholte damit seinen vehementen Protest an der Entscheidung, den ehemaligen CDU-Ratsherrn Udo Switalski zum Interimsgeschäftsführer der GWG zu berufen.

Der Diplom-Ökonom (61) mit einer mehr als 30-jährigen Berufserfahrung als kaufmännischer Leiter beziehungsweise Geschäftsführer in namhaften deutschen Unternehmen — aber eben nicht in der Wohnungswirtschaft — war zum 1. Oktober 2017 in das Amt des GWG-Leiters berufen worden. Switalski hatte den Posten von Jörg Steckhan übernommen, der ab dem 1. März vergangenen Jahres ebenfalls als Interimsgeschäftsführer agiert hatte. Und was wird nun aus Switalski? Diese Frage beantwortete das Unternehmen in seiner Mitteilung gestern so: „Der Interims-Geschäftsführer Udo Switalski verbleibt weiterhin in der Geschäftsführung der GWG.“ Ihren neuen Chef will die GWG in den nächsten Tagen der Öffentlichkeit näher vorstellen.

Der Kernsatz unter den bei besagtem Workshop formulierten Handlungszielen für die Wohnungsbaugesellschaft lautet: „Die GWG erwirtschaftet eine Gemeinwohlrendite.“ Sie soll unter anderem dafür sorgen, dass preisgünstiger Wohnraum sozialverträglich und nicht geballt im Stadtgebiet verteilt wird. Profitieren sollen Bezieher von Sozialleistungen, Senioren und Migranten. Mindestens 30 Prozent des GWG-Wohnungsbestandes soll einer Preisbindung unterliegen. Die GWG soll außerdem die Auswirkungen des demografischen Wandels bei ihren Planungen stärker berücksichtigen und eine Vorreiterrolle bei der Barrierefreiheit und bei energetischen, gestalterischen und sozialen Innovationen übernehmen.

Ziel ist, dass auch Bürger im hohen Alter in ihren Wohnungen weiter leben können. Zudem wird das Unternehmen verpflichtet, eine jährliche Eigenkapitalrendite von mindestens vier Prozent vor Sondereffekten wie etwa Grundstücksverkäufen zu erwirtschaften.

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