Fall Kassandra: Anwältin hält Indizien für dürftig

Die Hamburger Strafverteidigerin des 14-jährigen Tatverdächtigen im Fall Kassandra hat Haftbeschwerde eingelegt. Sie zeichnet zudem ein ganz anderes Bild des Jugendlichen.

Velbert. Die Anwältin des 14-jährigen Tatverdächtigen im Fall Kassandra hat Haftbeschwerde beim Amtsgericht Wuppertal eingelegt. Aus ihrer Sicht sind die von den Ermittlern vorgelegten Indizien dafür, dass der Jugendliche vor vier Wochen das neunjährige Mädchen aus Neviges schwer verletzt und in einen Gullyschacht gesteckt hat, "äußerst dürftig".

So seien die an einem "Tatmittel" sowie an Kassandras blutverschmierter Jacke sichergestellten Faserspuren zwar "materialgleich" mit einem Pullover ihres Mandanten, jedoch sei nicht einmal sicher, dass auch die Farbe übereinstimme. Direkte Zeugen der Tat gebe es ebenfalls nicht, sagte die Hamburger Strafverteidigerin Astrid Denecke.

Der 14-Jährige ist seit 3. Oktober in Untersuchungshaft. Er soll zu seinem eigenen Schutz isoliert untergebracht sein. Wann genau über die Haftbeschwerde entschieden wird, konnte die Sprecherin des Amtsgerichts Wuppertal am Dienstag nicht sagen. Grundsätzlich sollten Haftsachen zwar innerhalb von drei Tagen nach Eingang einer Beschwerde geprüft werden, "doch das ist keine Muss-Vorschrift".

Zunächst werde jetzt die Staatsanwaltschaft ihre Stellungnahme abgeben. Sieht der zuständige Richter nach Prüfung aller Unterlagen weiterhin einen dringenden Tatverdacht, werde die Entscheidung an das Landgericht Wuppertal weitergeleitet.

Während die Polizei den 14-Jährigen als "emotionslos" und "abgebrüht" geschildert hatte, zeichnete Anwältin Astrid Denecke in einem Interview mit "Spiegel TV" ein völlig anderes Bild. Sie habe ihren Mandanten als sehr gefühlsbetont erlebt und verzweifelt darüber, dass man ihm nicht glaube. Der Jugendliche bestreitet die Tat.

Kassandra selbst liegt noch im Krankenhaus und kann sich bislang nicht erinnern, was am Abend des 14. September geschah. Nach Einschätzung der Ärzte wird sie aber zumindest körperlich keine bleibenden Schäden davontragen.

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