Deilbachmühle: Ein langer Indizienprozess beginnt

Gericht: Die Staatsanwaltschaft wirft Eigentümer K. vor, dass er das Feuer gelegt hat, um 1,5 Millionen Euro von der Versicherung zu kassieren.

Neviges. Am 21. Dezember beginnt vor dem Landgericht Wuppertal der Prozess um die Brandstiftung in der Deilbachmühle. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten K. aus Oberhausen vor, in der Nacht des 12. Juli 2009 in dem ehemaligen Hotel- und Gaststättenbetrieb vorsätzlich Feuer gelegt zu haben.

Der inzwischen 29-Jährige hatte das bekannte Ausflugslokal bei einer Zwangsversteigerung erworben und laut Pressemitteilung des Landgerichts mit 1,5 Millionen Euro bei der LVM-Versicherung (Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster) versichert. Zum Tatzeitpunkt soll er völlig überschuldet gewesen sein. So hat er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft den Brand gelegt, um die Versicherungssumme zu kassieren. Der Vorwurf lautet daher auf besonders schwere Brandstiftung und versuchten Versicherungsbetrug.

Ein Autofahrer hatte am 12. Juli 2009 morgens gegen 4.40 Uhr den Brand entdeckt und die Feuerwehr alarmiert. Trotz eines Großeinsatzes brannte das historische, aber nicht unter Denkmalschutz stehende Gebäude bis auf die Grundmauern nieder. In einem benachbarten Haus wohnte zum Zeitpunkt des Brands noch ein Ehepaar, das jedoch in der Nacht nicht zu Hause war. Die Deilbachmühle selbst stand leer. Der neue Eigentümer hatte nach eigenen Angaben vorgehabt, sie umzubauen und dort hochwertige Wohnungen einzurichten. Dafür wurde unter anderem im Internet geworben.

Für die Brandermittler der Polizei stand schnell fest, dass das Feuer vorsätzlich gelegt worden war. Die Versicherungssumme wurde nie ausgezahlt — stattdessen setzte der Versicherer Ende September 2009 eine Belohnung in Höhe von 50 000 Euro für Hinweise auf den Täter aus. Spuren führten die Ermittler der Polizei bereits damals ins Ruhrgebiet — speziell nach Essen, Oberhausen und Mülheim. Ein dringender Tatverdacht konnte jedoch nicht gefestigt werden.

In diesem Sommer dann erhielt die Polizei nach eigenen Angaben neue Zeugenaussagen und „sehr konkrete Hinweise“ auf den Oberhausener. Am 1. Juli wurde Haftbefehl erlassen. Bis heute ist der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Gestanden hat er die Tat jedoch nicht. Daher steht ein Indizienprozess bevor, für den 16 Verhandlungstage bis zum 23. März 2011 angesetzt sind.

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