Kreis Mettmann Schulbeginn: Polizei zieht gemischte Bilanz

Kreis Mettmann. · (Red) Zum Schulbeginn in NRW am Mittwoch zeigte die Polizei im Kreis Mettmann besonders starke Präsenz auf den Schulwegen im Kreisgebiet. Die Einsatzkräfte waren verstärkt im Umfeld von Schulen und Kindergärten anzutreffen.

Die auffällige Polizeipräsenz sollte an diesem besonderen Tag für deutlich mehr Aufmerksamkeit, Vorsicht und Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer sorgen, gleichzeitig aber auch einer konsequenten Ahndung von Verkehrsverstößen dienen.

Positiver Aspekt dieser Maßnahmen war, dass am ersten Schultag bis zum frühen Nachmittag im gesamten Kreisgebiet nicht ein typischer Schulweg­unfall registriert wurde. Negatives Resümee des Tages ist aber, dass die Polizei gleich mehrfach falsches Verhalten unterbinden, ansprechen und in einigen Fällen sogar mit Anzeigen ahnden musste. So mussten viel zu oft Parkverstöße elterlicher Schultransporte vor Schulen und an Kindergärten – in der Regel mit mahnenden Worten und mündlichen Verwarnungen – beendet werden. Etwas anders sah es dann aber in gleich mehreren Fällen aus, bei denen Kinder beim Transport in Privatfahrzeugen nicht oder nur unzureichend gesichert waren.

Einen krassen Verstoß dieser Art registrierte die Polizei auf der Rheinstraße in Mettmann. Hier fiel ein Mann (43) auf, der in seinem Fahrzeug neben seiner Ehefrau gleichzeitig vier Kinder transportierte. Damit war schon die Kapazität der maximal fünf zulässigen Sitzplätze im Fahrzeug überschritten. Noch schlimmer sah die Sicherung der Insassen aus, was selbst die Polizei als „außergewöhnlich“ bezeichnet: So saß die nicht angeschnallte Mutter (34) auf der Rücksitzbank und hielt dabei ein ungesichertes Kleinkind auf dem Schoß mit ihren Händen fest. Zwei weitere Kinder saßen nicht angeschnallt zusammen mit ihr auf der Rücksitzbank. Ein viertes Kind saß zwar angeschnallt in einem Kindersitz auf dem Beifahrersitz, trug dabei den Gurt jedoch unzulässig und höchst gefährlich unter einem Arm hindurchgeführt. Eine Einsicht war trotz intensiver Gespräche und dabei geschilderter Gefahren weder beim Fahrzeugführer noch bei der begleitenden Frau zu erkennen. Konsequenz: Anzeige, Geldbuße in Höhe von mindestens 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.

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