Riskantes Spiel mit dem Führerschein

Die Polizei ertappt immer wieder Autofahrer am Steuer, die ihre Fahrerlaubnis abgeben mussten.

Riskantes Spiel mit dem Führerschein
Foto: Ralph Matzerath

Kreis Mettmann. Manchmal ist der Führerschein recht schnell weg. Wer etwa an der Fleher Brücke in Düsseldorf die Tempo 80 Schilder übersehen hat und normale Autobahngeschwindigkeit von knapp 130 Stundenkilometern fuhr, bekam wenig später Post aus der Landeshauptstadt. Wer außerhalb geschlossener Ortschaften 41 km/h zu schnell ist, muss mit etwa 160 Euro Bußgeld und einem Fahrverbot für einen Monat rechnen. Innerorts reichen bereits 31 km/h zu schnell oder das Überfahren einer roten Ampel.

Doch offenbar nehmen viele Fahrer das Fahrverbot nicht ernst. Der Polizei im Kreis Mettmann fallen bei Kontrollen immer wieder Fahrer auf, die eigentlich nicht hinter dem Steuer sitzen dürften, weil sie ihre Fahrerlaubnis abgeben mussten. Gefahren wird offenbar nach dem Motto: Die Polizei hat mich zehn Jahre nicht angehalten, warum ausgerechnet jetzt, wenn ich keinen Führerschein habe.

Wird schon keiner merken. Doch da kann man sich auch gründlich täuschen. Erst am Montagabend entdeckten Beamte bei der Kontrolle eines Kia-Kleintransporters in Velbert, dass der 28-jährige Fahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. Den Führerschein hatte seine Ehefrau für ihn bereits im Dezember bei der Polizei abgegeben. Da die Ehefrau die Halterin des Kleintransporters ist, wird sie nun gleich mitbestraft. Denn sie hätte nicht zulassen dürfen, dass sich ihr Mann ohne Erlaubnis ans Steuer setzt.

Polizeisprecher Ulrich Löhe warnt alle Autofahrer ausdrücklich: „Fahren ohne Führerschein ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer erwischt wird, ist vorbestraft“, so Löhe weiter.

Das Fahren trotz Fahrverbot komme einem Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gleich und sei „damit von erheblicher rechtlicher Bedeutung“. Bei einem Unfall kann es sehr teuer werden — bin hin zur Zwangspfändung des Einkommens. Die Versicherung wird zwar zunächst den Schaden des Unfallgegners bezahlen — sich das Geld aber später vom Fahrer wiederholen.

Der Ausschluss der groben Fahrlässigkeit in den Versicherungsbedingungen nütze nichts, bei einer solchen Tat sei Vorsatz im Spiel. Dazu kommt: Schäden am eigenen Wagen sind durch eine Vollkaskoversicherung nicht mehr gedeckt, so Ulrich Löhe. Rechnen muss der Fahrer auch mit einer Geldstrafe, deren Höhe sich nach dem Einkommen des Beschuldigten richtet. „In der Regel verhängen Richter mindestens ein Monatsgehalt“, sagt Löhe.

Im Wiederholungsfall kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen. Zudem zieht eine Verurteilung, wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder trotz eines Fahrverbots, eine weitere „Sperrfrist“ nach sich und wird in Flensburg zusätzlich mit mehreren Punkten „honoriert“.

Angesichts des neuen Bußgeldkatalogs, bei dem bereits nach acht Punkten der Führerscheinverlust droht, sind die Punkte schnell erreicht.

Löhe schließt nicht aus, dass auch Unfallfluchten teilweise deshalb erfolgen, weil die Fahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind.

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