Streit um illegale Mauer

Am Hauser Ring wurde erst abgerissen und dann neu gebaut. Der Fall ist reichlich kompliziert.

Ratingen. Schandfleck, Bausünde, Vetternwirtschaft — die Bezeichnungen, mit denen über die umstrittenen Neubauten an der Ecke Hauser Ring/Brügelmannweg geredet wird, sind wenig schmeichelhaft und belegen, wie sehr diese Bauwerke die Gemüter erregen.

Verständlich, denn schließlich liegen sie in direkter Nachbarschaft zu einer der markantesten und schönsten Ansichten Ratingens: der Wasserburg Haus zum Haus.

Waren es bisher die neu gebauten Häuser, die nach Ansicht vieler durch ihre Ausmaße und Lage die Idylle zerstören, so sorgt jetzt die hohe Mauer um die Grundstücke für Aufregung.

Ratsherr Alfred Dahlmann (Bürger-Union) hatte im Stadtentwicklungsausschuss darauf hingewiesen, dass diese Mauer „illegal“ errichtet worden sei. Zudem stehe die Mauer im Außenbereich, wenn nicht gar im Landschaftsschutzgebiet. „Unter welchem Schutz steht dieser Bauherr?“, fragte Dahlmann im Ausschuss.

Die ursprüngliche Mauer war zum Bau des Hauses abgerissen und anschließend neu errichtet worden. Deshalb gibt es auch keinen Bestandsschutz. Im Planungsamt hatte man das zunächst anders gesehen, musste nach Prüfung jedoch einräumen, dass die Mauer ohne Genehmigung hochgezogen wurde.

Daraufhin wurde ein Anhörungsverfahren eingeleitet, auf das der Bauherr prompt reagierte: Er stellte einen Bauantrag. Doch über diesen Bauantrag wird jetzt nicht entschieden, weil die Politik die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans gefordert hatte, der gerade solche Bausünden verhindern soll.

Planungsamtsleiter Michael Hölzle erklärte dazu im Ausschuss, dass bei dem Verfahren auch ein Lärmgutachten erstellt werde. Dies könnte dazu führen, dass an der viel befahrenen Straße unter Umständen der ungewünschten Mauer sogar eine Lärmschutzfunktion zukommen würde.

Hölzle stellte klar, dass der umstrittene Bereich der Mauer lediglich den kleinen Teil umfasse, der an die Pferdeweide grenzt. Die Mauer entlang des Hauser Rings bis in den Brügelmannweg hinein habe es schon immer gegeben. „Die ist nur keinem richtig aufgefallen.“

Die Bauaufsicht des Kreises hatte übrigens das Genehmigungsverfahren für den Neubau nicht beanstandet: Das Grundstück liegt am Brügelmannweg und damit im Innenbereich, in dem Flächen erschlossen werden dürfen.

Dahlmann sieht das anders: Am Grundstücksende wurde ein etwa drei Meter breiter Streifen dazu gekauft, und damit werde das Grundstück in Richtung Landschaftsschutzgebiet erweitert, sagt er.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort