Ratingen Stadtverwaltung will Kita-Beiträge erstatten

Ratingen. · Die Stadt hat weitere drastische Maßnahmen angekündigt.

Um die Ausbreitung des Coronavirus’ zu verlangsamen und Bürger und Mitarbeiter zu schützen, trifft die Stadtverwaltung zahlreiche Maßnahmen.

Bürgerbüro

Ab sofort werden im Bürgerbüro ausschließlich Kunden bedient, die zuvor online einen Termin vereinbart haben. Die Stadt appelliert darüber hinaus dringend an alle Bürger, nur für unaufschiebbare Angelegenheiten ins Rathaus zu kommen und das Bürgerbüro frühestens zehn Minuten vor dem eigentlichen Termin zu betreten.

Standesamt

Bereits terminierte Trauungen durchgeführt. Es wird aber dringend gebeten, die Zahl der Teilnehmer auf das Brautpaar, Kinder und Eltern sowie die Trauzeugen zu beschränken. Der öffentliche Zugang zum Standesamt wird eingeschränkt. Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. Das gilt auch für bereits bestehende Termine.

Verwaltung/Büchereien

Der Publikumsverkehr wird auf das absolut Notwendige heruntergefahren. Besucher werden dringend gebeten, mindestens zwei Meter Abstand zu den Mitarbeitern und anderen Besuchern zu halten. Unter dieser Prämisse können auch das Medienzentrum und die Stadtteilbüchereien weiter geöffnet bleiben.

Schließungen

Bereits Freitagabend hatte der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Ratingen die Schließung zahlreicher Einrichtungen beschlossen: alle städtischen Sportstätten einschließlich der Eissporthalle, Angerbad, Allwetterbad Lintorf, alle städtischen Seniorentreffs, Jugendzentren und Clubs, städtische Musikschule, VHS.

Kinderbetreuung

Die Landesregierung hat die Schließung von Schulen und Kitas bis zum 19. April verfügt. In Ratingen hat Bürgermeister Klaus Pesch gemeinsam mit den Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen beschlossen, dass die Kita-Beiträge und Verpflegungsentgelte für den Zeitraum des Betreuungsverbots erstattet werden – außer natürlich, man gehört zu dem Kreis, der eine Notversorgung in Anspruch nehmen kann. Im Laufe des Wochenendes hat die Landesregierung genauer definiert, welchen Personengruppen die Notversorgung vorbehalten ist. Wenn ein alleinerziehendes Elternteil oder beide Eltern in einem systemrelevanten Beruf tätig sind, können sie ihr Kind weiter betreuen lassen. Red

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