Ratingen : Stadt will Wirtschaft entgegenkommen
Ratingen. Die Stadt Ratingen möchte neben den Rettungsschirmen des Bundes weitere Zahlungserleichterungen für ortsansässige Unternehmen erlassen, um sie so in der Corona-Krise finanziell zu unterstützen.
Der Vorschlag kommt vom Kämmerer. Die Stadt Ratingen möchte zusätzlich zu den Rettungsschirmen der Bundes- und der Landesregierung ortsansässigen Unternehmen und Selbstständigen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Not geraten, durch Zahlungserleichterungen für Steuern, Gebühren und Abgaben entgegenkommen. In einer Beschlussvorlage für den Rat der Stadt regt Kämmerer Martin Gentzsch an, Forderungen in diesem Bereich bei entsprechendem Nachweis zinslos zu stunden. Auch wird die Stadt in Corona-bedingten Fällen auf Vollstreckungsmaßnahmen bei entsprechenden Unternehmen verzichten.
Die Stadt Ratingen folgt damit der Praxis des Landes NRW, die bei den von dort verwalteten Steuerarten ähnlich vorgeht. Folgendes ist bei den Anträgen an die Ratinger Stadtverwaltung zu beachten: Stundungen von Steuer-, Gebühren- und Beitragsforderungen sind möglich, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Anträge können schriftlich oder per E-Mail und weiterhin formlos gestellt werden (ein Vordruck wird in Kürze zur Vereinfachung des Verfahrens zur Verfügung gestellt). Im Antrag müssen sich die Antragsteller durch Angabe des Kassenzeichens oder der Steuer- oder Objektnummer identifizieren. Der Antrag muss eine kurze Erläuterung enthalten, welche wirtschaftlichen beziehungsweise finanziellen Nachteile im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erwartet werden oder bereits eingetreten sind.
Der Rat wird am 31. März über
das Vorgehen entscheiden
Normalerweise müsste die Stadt an dieser Stelle Stundungszinsen erheben. Auf diese Zinsen soll nun bei Stundungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie begründet werden, verzichtet werden. Ein entsprechender Vorschlag liegt dem Rat zur Entscheidung in der Sitzung am 31. März vor. Auch werden in diesen Fällen keine Säumniszuschläge erhoben. Gleiches soll gelten für entsprechend begründete Anträge auf Beitreibungsaussetzungen.
Ebenfalls können Unternehmen formlos die Herabsetzung von Gewerbesteuer-Vorauszahlungen beantragen, wenn anhand von Unterlagen aus der Finanzbuchhaltung nachgewiesen wird, dass Einkünfte im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich geringer sein werden (ein entsprechender Vordruck steht in Kürze zur Vereinfachung des Verfahrens zur Verfügung). Es empfiehlt sich, diese Anträge parallel und gleichlautend auch beim zuständigen Finanzamt einzureichen, damit von dort auch die Gewerbesteuermessbeträge angepasst werden.
Und hier die Kontaktdaten: Die zentrale E-Mail-Adresse für Herabsetzungs- und Stundungsanträge ist am Ende des Textes zu finden. Schriftliche Anträge gehen per Post an Stadt Ratingen, Amt für Finanzwirtschaft, Minoritenstraße 2-6, 40878 Ratingen. Für telefonische Fragen steht das Amt für Finanzwirtschaft gerne zur Verfügung, die Nummern der zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für Gewerbesteuer beziehungsweise Steuern und Grundbesitzabgaben findet man auf der städtischen Internetseite über den Pfad „Bürgerservice, Rat, Verwaltung“ und „Dezernate und Ämter“.