Sanierung Eisenhüttenstraße: „Luft wird ständig überwacht“

Bodenschutzbehörde des Kreises versucht, Sorgen der Anwohner zu zerstreuen.

Ratingen. Die Anwohner der Eisenhüttenstraße in Ratingen Ost machen sich Sorgen um die Sanierung des ehemaligen Eisenhüttengeländes. Dort sollen die Schadstoffe aus dem Boden ausgebaggert werden, um den Weg für eine Bebauung freizumachen. Über das Verfahren und mögliche Risiken sprachen wir mit Sylvia Schnitzler von der Bodenschutzbehörde des Kreises.

Wenn ein Boden von Altlasten befreit wird, wie hoch ist die Gefahr für die Anwohner und Passanten, giftige Stoffe einzuatmen?

Schnitzler: Das erst einmal vorweg: Grundsätzlich müssen bei jeder Sanierung oder Baumaßnahme die Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingehalten werden. Insofern müssen sich weder die Arbeiter auf der Baustelle noch die Anwohner Sorgen machen.

Bevor in Ratingen Ost mit der Sanierung begonnen wird, welche Schritte werden im Vorfeld unternommen? Und was muss der Investor tun?

Schnitzler: Die Grundlage für die Maßnahme, das Sanierungskonzept, liegt dem Kreis bereits vor. Im nächsten Schritt wird ein Vertrag zwischen dem Investor und dem Kreis geschlossen, in dem genau festgeschrieben ist, welche Maßnahmen erforderlich sind und welche Leistungen der Investor erbringen muss — zum Beispiel wie die Entsorgung der Altlasten gewährleistet wird. Das ist bei dieser Sanierungsmaßnahme sehr wichtig.

Wieso?

Schnitzler: Der Boden wird Abschnitt für Abschnitt aufgenommen. Es wird pro Arbeitstag nur so viel belasteter Boden ausgehoben, wie auch direkt entsorgt werden kann. Daher müssen die Entsorgungswege bereits vor Beginn der Sanierung feststehen.

Was ist konkret Inhalt eines Sanierungskonzepts?

Schnitzler: In diesem Konzept wird zunächst der Ist-Zustand der Belastungssituation bewertet. Darin wird auch beschrieben, wie sowohl die technischen Maßnahmen, als auch die zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gewährleistet werden sollen.

Welche Aufgabe hat dabei der Kreis?

Schnitzler: Der Kreis hat als Untere Bodenschutzbehörde die Aufsicht über die Durchführung der Sanierung.

Werden während der Sanierung der Brache Luftmessungen durchgeführt?

Schnitzler: Überall dort, wo schadstoffbelastete Böden freigelegt werden, wird die Umgebungsluft im Arbeitsbereich messtechnisch überwacht. Diese Messungen übernimmt ein vom Investor beauftragter Fachgutachter.

Ist es richtig, dass die Baustelle sofort stillgelegt wird, sollten Grenzwerte überschritten werden?

Schnitzler: Uns wird sofort mitgeteilt, wenn die Grenzwerte überschritten sind. In diesem Fall sind die Erdarbeiten unverzüglich einzustellen.

Wird auch das Grundwasser kontrolliert und wenn ja, von wem?

Schnitzler: Der Bereich, in den eingegriffen wird, ist zurzeit durch eine Abdichtung gesichert. Durch die Sanierung wird dieser Bereich geöffnet und es wird erforderlich, Grundwasser abzupumpen, um das Baufeld trocken zu halten. Dieses Grundwasser wird vorgereinigt in die städtische Kanalisation eingeleitet. Dabei werden stichprobenhaft Wasseruntersuchungen vorgenommen. Die eigentliche Grundwasserüberwachung, also die Kontrolle des Sanierungserfolges, findet erst nach Abschluss der Sanierung statt und wird für die ersten Jahre dem Investor aufgegeben. Danach wird die Überwachung durch den Kreis weitergeführt.

Hat der Kreis Mettmann bis jetzt Erkenntnisse darüber, welche Altasten sich dort verbergen und in welchem Umfang?

Schnitzler: Es handelt sich um eine etwa einen Hektar große, mit Teeröl und Mineralöl belastete Teilfläche des ehemaligen Betriebsgeländes der Ratinger Eisenhütte. Aus früheren Untersuchungen wissen wir von lokalen Bodenbelastungen mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Mineralölkohlenwasserstoffen. Da diese Belastungen nicht durchgängig vorhanden sind, kann man erst bei der Öffnung des Sicherungsbauwerks verlässlich beurteilen, welche Massen an Bodenaushub zur Entsorgung anfallen werden.

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