Ratingen West Ratsbeschluss lähmt Neubauprojekt

Ratingen. · Felderhoff II könnte 2020 starten: Lärmschutzwände sollen zeitgleich gebaut werden.

 Bernd Hütter (l.) und Rainer Götzen von Interboden kennen das große Projekt Felderhof II aus dem Effeff.

Bernd Hütter (l.) und Rainer Götzen von Interboden kennen das große Projekt Felderhof II aus dem Effeff.

Foto: Blazy, Achim (abz)

Um neue Wohngebiete zu erschließen, sind Stadt und Investoren seit langem auf der Suche. Ein Neubaugebiet, das sogenannte Felderhof II-Areal, könnte nach zwölf Jahren zäher Verhandlungen etwa in einem Jahr starten: Doch ein Ratsbeschluss aus dem Jahre 2016 dürfte für eine weitere Verzögerung sorgen. Das befürchtet man beim Investor, der InDor GmbH, eine Interboden-Tochter (Dornieden). Gemeinsam mit der niederländischen Delta Development will man auf dem Gelände der ehemaligen Spiegelglasfabrik insgesamt etwa 268 Wohneinheiten inklusive Erschließung und Kita errichten. Im Jahre 2016 beschloss der Rat, dass beide Lärmschutzwände (LSW) „parallel“ zu errichten seien.

Die Stadt will eine
eigene Lärmschutzwand

Das erweist sich nun als Bremsschuh: Denn die Stadt will eine eigene Lärmschutzwand (LSW) Ost auf dem Bahngelände bauen und damit die von Anwohnern kritisierte Lücke in der Wand der DB, die ab Höhe Lidl bis zur Brücke Volkardeyer Straße den Güterbahnkrach durchlässt, schließen. Anwohner auf der Ostseite der Bahn fürchteten Reflexionen des Bahnlärms durch die neue Wand, die InDor auf eigenem Grundstück hochziehen wird: etwa sieben Meter hoch und 400 Meter lang. Die Politik wollte daher, dass beide Lärmschutzwände parallel errichtet werden, obwohl es keinen zwingenden Grund gebe, so Bernd Hütter von Dornieden. Er befürchtet eine weitere Verzögerung des Projektes. Klar sei: „Eine technische Notwendigkeit aufgrund der Bebauung Felderhof II zur Erstellung der Lärmschutzwand Ost gibt es nicht.“

Derzeit sind Hütter und Interboden-Chef Dr. Rainer Götzen in den Fraktionen unterwegs, um die Situation zu erläutern. Denn es fehlt nur noch der Satzungsbeschluss, dann gilt Baurecht, und beide Unternehmen könnten loslegen. Die erneute Offenlage des B-Planes ist bereits erfolgt und hat keine Änderungen ergeben. Der Rat kann abstimmen.

Wie berichtet, hat die Stadt Ratingen nach zweijährigen Verhandlungen den sogenannten Gestattungsvertrag unterschrieben von der Bahn bekommen: Damit könnte die Stadt die drei Meter hohe Wand Ost in Eigenregie bauen. Auch der Bahnvertrag war eine Bedingung des Ratsbeschlusses von 2016. Fragt sich nur, wann es losgeht. Denn bekanntlich sind die personellen Kapazitäten besonders im Baudezernat höchst begrenzt. Großprojekte und eilige Baustellen fordern jeden Mann. Weil die Stadt wohl eine öffentliche Ausschreibung machen müsse, könne es durchaus noch eineinhalb Jahre bis zum Baubeginn dauern, befürchtet Götzen.

Hütter betonte, dass beide Unternehmen auch nach zwölf Jahren Entwicklungszeit „den festen Willen“ hätten, Wohnungsbau auf dem Gelände zu realisieren. Doch man sehe keine Notwendigkeit mehr, den Bau beider Lärmschutzwände zeitlich zu koppeln: Denn die Realisierung sei nicht mehr die Frage des „ob“, sondern nur noch die Frage „wann“.

Der Bau der LSW Ost sei durch den Gestattungsvertrag möglich und liege nun ganz in der Verantwortung der Stadt Ratingen. Für Hütter und Götzen steht fest: „InDor und Delta Development würden es sehr begrüßen, wenn sie ihre LSW West und das Baugebiet selbst bereits kurzfristig beginnen könnten.“ Voraussetzung sei ein rechtskräftiger B-Plan, der kurzfristig gefasst werden könne. Das dürfte noch für Diskussionsstoff sorgen: Denn Wohnbauprojekte sind rar in der Stadt. Neben Felderhoff II ist nur noch die Rehhecke mit einem größeren Bau-Komplex im Rennen.

Die Stadt sei an den Ratsbeschluss von 2016 gebunden, sagte dazu Baudezernent Jochen Kral knapp. Will heißen: Erst wenn die Stadt baut, geht es auch auf der anderen Seite los.

Eine Änderung der schon jetzt festgefahrenen Zeitschiene wäre allerdings noch durch einen weiteren Ratsbeschluss möglich.

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