Ratingen Maske bleibt auf Markt Pflicht

Ratingen. · Das Ordnungsamt hat die Eingänge zum Wochenmarkt deutlich markiert. Kunden und Passanten müssen in dem gekennzeichneten Areal einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Einhaltung wird kontrolliert.

 Ein Mund-Nasen-Schutz sollte von allen Besuchern des Wochenmarktes getragen werden.

Ein Mund-Nasen-Schutz sollte von allen Besuchern des Wochenmarktes getragen werden.

Foto: Achim Blazy (abz)

Kein Medium funktioniert derzeit ohne Hinweise zur Pandemie, es gibt kaum städtische Veröffentlichungen auf der ersten Seite des Webauftritts ohne sie – und dennoch gibt es immer wieder Erklärungsbedarf. Schließlich sind alle Vorschriften im Fluss, da kommt der schlichte Bürger auch mal durcheinander. Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Ratingen hat nun eine derzeit gültige Anleitung zum richtigen Verhalten auf dem Markt gegeben. Immerhin bietet der dreimal pro Woche, und zwar jeweils sieben Stunden lang, reichlich Gelegenheit zum Fehlverhalten.

Um die geltenden Abstandsregelungen auch bei größerem Besucheraufkommen bestmöglich einzuhalten, werden die Standplätze des Wochenmarktes auseinandergezogen. Das führt dazu, dass praktisch der gesamte Marktplatz belegt wird und folglich auch als Wochenmarkt im Sinne der Coronaschutzverordnung zu betrachten ist.

Dreieckständer grenzen
den Maskenbereich ein

Zahlreiche Stände haben nun ihre Auslagen in Richtung Oberstraße oder zum westlichen Marktplatz (Volksbank bis Adler-Apotheke) ausgerichtet. Alle Passanten in diesen Bereichen müssten, streng genommen, selbst wenn sie nur hier flanieren und nicht auf dem Wochenmarkt einkaufen wollen, zu den Wochenmarktzeiten einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Das Ordnungsamt hat allerdings die tatsächlichen Eingänge zum Wochenmarkt deutlich durch Dreieckständer markiert, die auf die „Maskenpflicht“ hinweisen und auch darauf, wo es „mit dem Markt als Geschäft losgeht“.

Allerdings ist es die Aufgabe der Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD), die Einhaltung der Maskenpflicht mit Augenmaß zu verfolgen. Wenn erkennbar ist, dass ein Passant keinen Einkauf auf dem Wochenmarkt beabsichtigt, schreiten sie in der Regel nicht ein. Und wenn er doch etwas kaufen will, sollen sie Passanten ohne Mund-Nase-Bedeckung höflich auf die geltende Maskenpflicht hinweisen. Wer also ohne Mund-Nasen-Schutz erkennbar zum Beispiel die Oberstraße Richtung Düsseldorfer Straße geht und nicht missverständlich an Marktständen stehen bleibt, ist offenbar außer Gefahr, ein Knöllchen bezahlen zu müssen.

Erst dann, wenn Angesprochene auch nach Erläuterungen uneinsichtig sind, wird „zum Mittel der Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren“ – wie die Stadt mitteilt – gegriffen. Im Bereich des Marktes war dies jedoch seit Beginn der Regelungen lediglich erst zweimal der Fall. Bei der Höhe des Bußgeldes gibt es einen großen Ermessensspielraum. Schreibt die Verwaltung. Zur exakten Höhe findet sich keine Angabe.

Marktbeschicker haben wie alle Einzelhändler die Möglichkeit, sogenannte Spuckschutzscheiben an ihren Ständen zu installieren und so der Maskenpflicht zu entgehen. Allerdings hat die Praxis gezeigt, dass dies nur in Einzelfällen und eher bei geschlossenen Fahrzeugen möglich ist. Stände mit mehreren Metern Breite lassen sich durch Scheiben kaum wirksam abschirmen, da die Verkäufer den Bereich der Schutzscheibe regelmäßig verlassen müssen, um Waren aus den Auslagen zu nehmen.

Einzelne Marktbeschicker versichern darüber hinaus, dass sie oft dann, wenn das berühmte alte Mütterchen ohne Schutz von Mund und Nase auf dem Markt einkaufen möchte, rasch mit einer Masken-Spende aushelfen.

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