Platz für 930 Flüchtlinge

Zentrale Unterbringungseinrichtung im alten Cemex-Gebäude geht Montag in Betrieb.

Platz für 930 Flüchtlinge
Foto: Achim Blazy

Ratingen. Die Maßnahmen sind so gut wie abgeschlossen: Die Bezirksregierung Düsseldorf wird voraussichtlich ab dem kommenden Montag, 26. Juni, im ehemaligen Cemex-Gebäude an der Daniel-Goldbach-Straße eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge betreiben. Der Start hatte sich auf Grund von Umbauarbeiten sowie Auflagen beim Brandschutz verzögert. Die Belegungszahl wird maximal 930 Personen betragen, wobei die Regelbelegung mit 500 Plätzen geplant ist, die weiteren 430 sind Reserveplätze. Die Betreuungsdienstleistung übernehme European Homecare (EHC), teilte eine Sprecherin der Bezirksregierung mit.

Wenn Flüchtlinge NRW erreichen, erfolgt zunächst eine erste Aufnahme. Sie werden medizinisch untersucht und durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge registriert. Danach werden sie in einer ZUE untergebracht — also zum Beispiel im ehemaligen Cemex-Gebäude. Dort bleiben sie im Normalfall maximal drei Monate, bis das Asylverfahren angelaufen ist. Sie werden danach den Kommunen zugewiesen. Die Zuweisung der Flüchtlinge erfolgt landesweit durch die Bezirksregierung Arnsberg. Alles richtet sich danach, wie stark der Gesamtzustrom und wie hoch die Zahl der in NRW ankommenden Flüchtlinge ist. Es wäre also auch möglich, dass um den 26. Juni herum noch niemand ins Gebäude einzieht.

Es ist dann jedoch alles bereit, so dass bei Bedarf jederzeit Flüchtlinge aufgenommen werden können. In der ZUE sollen auch Flüchtlinge untergebracht werden, deren Asylgesuch nach dem so genannten Dublin-Pilotverfahren bearbeitet wird. Das Land NRW stellt derzeit bis zu 900 Aufnahmeplätze für das Dublin-Projekt bereit. Im Regierungsbezirk Düsseldorf werden einige dieser Plätze künftig in der ZUE in Ratingen bereitgehalten.

Das Dublin-Pilotverfahren betrifft Personen, die bei ihrer Einreise in die Europäische Union bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat einen Asylantrag gestellt haben und dann weiter nach Deutschland gereist sind. Über das Asylgesuch muss jedoch in dem Land entschieden werden, in dem der Antrag erstmalig gestellt wurde, und die betroffenen Personen müssen daher dorthin zurückreisen. Bis das „Dublin-Verfahren“ für diese Menschen abgeschlossen ist, werden sie in den Landeseinrichtungen untergebracht.

Der Unterschied besteht darin, dass diese Personen nicht in Deutschland bleiben und einer Kommune zugewiesen werden, bis über ihren Asylantrag entschieden ist, ihr Verfahren wird in dem EU-Land weitergeführt, in dem sie ihr erstes Asylgesuch geltend gemacht haben. Vor einigen Monaten hatte es bei einer Informationsveranstaltung Wirbel um die neue ZUE gegeben.

„Die Leute sind gefrustet“, hatte ein Tiefenbroicher gesagt. „Wir säßen nicht hier, hätten wir nicht berechtigte Sorgen.“ Denn die Belegung soll nach dem Schlüssel 60:40 belegt werden. Wobei es sich bei den 60 Prozent um sogenannte Dublin III-Flüchtlinge handelt. Also Menschen, die möglichst schnell in das Land überstellt werden sollen, in dem sie zuerst europäischen Boden betreten haben. „Wir versuchen, alles friedlich zu lösen“, betonte Regierungspräsidentin Anne Lütkes damals.

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