Osterfeuer: Im Brauchtum steckt viel Feuer

In Ratingen gibt es so viele Osterfeuer wie nie zuvor. Die Stadt hat bereits 32 bewilligt. Für das Abbrennen gelten klare Regeln.

Ratingen. Liegt es an dem nicht enden wollenden Winter mit seinen Frosttemperaturen? Oder an der Faszination der Flammen? Fest steht: Es wird in diesem Jahr so viele Osterfeuer geben wie nie zuvor. 32 Anträge sind bis Mittwoch beim Ordnungsamt eingegangen — und bewilligt worden.

Denn ohne Antrag kein Feuer. In bestem Behördendeutsch heißt das: „Abbrennanzeige über die Durchführung eines Brauchtumsfeuers“. Dabei ist das Stichwort „Brauchtum“ entscheidend: Normalerweise dürfen solche offenen Feuer gar nicht entzündet werden — aus Sicherheits- und Umweltgründen. „Ein Osterfeuer ist aber ein sogenanntes Traditionsfeuer“, begründet Barbara Arndt, Leiterin des Ordnungsamtes, die Ausnahme.

Sie nennt noch eine weitere Bedingung: Das Osterfeuer muss öffentlich sein. Wer also in seinem Privatgarten ein Osterfeuer abbrennen möchte, muss Nachbarn und Passanten erlauben, dabei zu sein, wenn die das wollen. „Man muss niemanden bewirten. Aber wer nach guter Indianerart nur am Feuer sitzen und schweigend in die Flammen schauen möchte, dem darf das nicht verwehrt werden.“ Natürlich schrecke diese Auflage manchen ab.

Gleichwohl gibt es in diesem Jahr so viele Anträge wie nie zuvor. Vor allem sind es Vereine, Kirchengemeinden und Parteien, die an den Ostertagen zum gemütlichen Beisammensein um die brennenden Holzscheite einladen. Und da jedes Osterfeuer nun mal öffentlich sein muss, hat die Stadt auf ihrer Internetseite eine Übersicht eingestellt — nach Stadtteilen geordnet. Die meisten gibt es übrigens in Breitscheid: Zwischen Samstagabend und Ostermontagmittag sind insgesamt acht Feuer geplant.

Geregelt ist auch, wie groß die Feuerstelle sein sowie was und wie viel verbrannt werden darf. Arndt: „Niemand sollte auf die Idee kommen, den alten Laubabfall vom Herbst zu verbrennen.“ Mehr als ein Kubikmeter „unbehandeltes Holz sowie Baum- und Strauchschnitt“ darf nicht verfeuert werden.

Ein Merkblatt der Feuerwehr regelt haarklein, welche Mindestabstände zu beachten sind: 100 Meter von bewohnten Gebäuden, 50 Meter von Straßen, 30 Meter von Waldrändern. Osterfeuer im Umkreis des Flughafens müssen übrigens von der Luftaufsicht genehmigt werden. Außerdem müssen die Feuer ständig von zwei Personen beaufsichtigt werden. Und damit Tiere keinen Unterschlupf in der Feuerstelle finden und dort umkommen, darf das Brennmaterial erst drei bis vier Tage vorher aufgeschichtet werden.

Die Mitarbeiter des Ordnungsamts und der Feuerwehr werden auch an den Feiertagen die Brauchtumsfeuer kontrollieren. „Wir achten natürlich dann auch darauf, was verbrannt wird“, sagt Arndt. Bei Verstößen — auch bei nicht beantragten Osterfeuern — droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Denn nicht genehmigte Brauchtumsfeuer stellen einen unzulässigen „Gefahrentatbestand“ dar.

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