Nachbar klagt gegen Windräder
Am kommenden Donnerstag, 7. Juni, wird der Fall aus Homberg vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt.
Ratingen. Die Baugenehmigung liegt vor, ebenso die Genehmigung zum sofortigen Vollzug. Doch die Gelsenkirchener Firma BBB Umwelttechnik will den Ausgang der anhängigen Klagen gegen den Bau zweier geplanter Windräder auf einem Feld in Homberg noch abwarten, wie das Unternehmen auf Anfrage erklärte.
Nach mehr als zehn Jahren Verfahrenszeit hatte die Bezirksregierung in Düsseldorf Ende Dezember 2016 die Genehmigung für den Bau der Windräder erteilt. „Mit Bescheid vom 19. Dezember 2017 wurde für den Genehmigungsbescheid hinsichtlich der Errichtung der Anlagen die sofortige Vollziehung angeordnet. Mit der Errichtung der Anlagen kann daher grundsätzlich sofort begonnen werden“, teilte die Bezirksregierung auf Anfrage mit.
Am kommenden Donnerstag, 7. Juni, werden die Einwände eines Nachbarn gegen die Windräder verhandelt. „Er klagt“, sagt ein Sprecher des Verwaltungsgerichts, „gegen alles: Lärmbelästigung, gegen die Optik, Denkmalschutz spielt eine Rolle“. Vertreten werde er von Rechtsanwalt Thomas Mock aus Königswinter, der unter Befürwortern dieser Technologie offenbar als „Anti-Windkraft-Anwalt“ gilt. Bereits im März gab es einen Ortstermin mit den zuständigen Richtern in Homberg.
Bei BBB Umwelttechnik hatte man damals gehofft, dass es im April eine Entscheidung der Richter geben wird. Jetzt ist es Juni und fraglich, ob die beiden geplanten Windräder — wie vorgesehen — bis zum 31. Dezember dieses Jahres stehen und Strom erzeugen.
Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts
Die juristischen Auseinandersetzungen um die beiden geplanten Windräder sind nicht neu. Sie reichen bis ins Jahr 2005 zurück. Damals erlitt die Stadt Ratingen in der Auseinandersetzung mit dem Investor eine Niederlage. Im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erging ein Beschluss zugunsten der BBB. Danach durfte die Stadt dem Unternehmen die Baugenehmigung für zwei Windräder mit einer Höhe von 138 Metern nicht verweigern.