Laternenstreit: Klage abgewiesen

Bürger wehrten sich gegen ihrer Meinung nach zu hohe Kosten für neue Laternen. Doch das Gericht wies die Musterklage ab.

Laternenstreit: Klage abgewiesen
Foto: Achim Blazy

Homberg. Die als Musterprozess geführte Klage von Bürgern gegen die Stadt Ratingen im Laternenstreit ist vom Verwaltungsgericht abgewiesen worden. Die Interessengemeinschaft (IG) Leuchten gibt auf. „Unsere Musterklage wurde abgewiesen. Wir haben in der IGL-Gruppe entschieden, nicht mehr in Berufung zu gehen. Nicht, weil wir mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden gewesen wären oder weil all unsere Fragen beantwortet wurden — eher das Gegenteil ist der Fall. Uns wurde aber klar, dass auf gerichtlichem Wege nichts mehr für die Bürger zu erreichen ist. Wir sahen für die Beleuchtung Am Pferdskamp keine hinreichenden Erfolgsaussichten mehr,“ teilten Bettina Reinkenobbe und Markus Hoffmann mit.

Bettina Reinkenobbe von der IG Leuchten

Der Zorn der Anlieger hatte sich entzündet, nachdem die Stadt mehrere Jahre nach der Installation von neuen Straßenlaternen mit uralter Technik den Anliegern teils horrende Rechnungen geschickt hatte — mit Hinweis auf Beteiligungspflicht nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG). Mit der Begründung tat sich die Stadt schwer. Mal wurde auf den lange Zeit streng geheim gehaltenen Lichtliefervertrag (LLV) mit den Stadtwerken verwiesen, mal auf angeblich neue DIN-Normen, mal auf die angeblich störanfälligen Altleuchten, ohne aber Protokolle oder Ähnliches vorweisen zu können. Betroffen waren meist nur reine Wohngebiete. Erst nach einer Klage musste die Stadt den Vertrag herausrücken.

Was die Betroffenen kritisierten: „Es wurden keine Ausschreibungen gemacht, weil es einen Lichtliefervertrag gab, den niemand sehen durfte. Die Höhe der abgerechneten Kosten stand auch zur Debatte, weil mit Einschränkungen deutlich zu hoch.“ Und weiter: „Die IG Leuchten monierte fehlerhafte Bescheide, zu viel und zu hoch abgerechnete Laternen, die ohne Kenntnis des LLV nicht möglich gewesen wären — und für den Bürger unmöglich nachzuvollziehen. Diese wurden in Einzelfällen seitens der Verwaltung korrigiert.“

Reinkenobbe und Hoffmann: „Was am meisten aufstieß, waren die falsch gesetzten Prioritäten. Wozu unwichtige Anliegerstraßen aufwendig sanieren, wenn die Hauptdurchgangsstraßen wie die Steinhauser Straße mit viel Verkehr, Einkaufszentrum, Schule usw. weiterhin mit den alten Pilzleuchten ,erhellt’ werden können?“ Sie fragten: „War es wirklich wirtschaftlich und notwendig, die Straßen mit neuen Laternen auszustatten, die zu hoch und viel zu hell für kleine Anliegerstraßen sind? Maßnahmen für mehrere Hunderttausend Euro wurden schlicht und einfach nicht dokumentiert.“

Die Stadt geriet unter Druck, musste Informationsversammlungen abhalten. Der damalige erste Beigeordnete und heutige Bürgermeister Klaus Konrad Pesch war selbst unsicher und setzte auf ein Rechtsgutachten und den Musterprozess.

Der Stadt werde — nach Auffassung des Gerichts — bei der Planung ein weites Ausbau-Ermessen zugestanden. Auch führten überhöhte Kosten der Maßnahme erst zu einer Beanstandung durch das Gericht, wenn die von der Gemeinde im Einzelfall gewählte Lösung „grob unangemessene Kosten“ verursache.

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