Ratinger Innenstadt Bürger Union kritisiert „Flickenteppich“

Ratingen · Die Bürger Union will für eine bessere Qualität auf Wegen sorgen und Mittel im Haushalt bereitstellen.

 Unterschiedliche Bepflasterungen zieren die Gehwege.

Unterschiedliche Bepflasterungen zieren die Gehwege.

Foto: RP/Privat

(kle) Die Fraktion der Bürger Union (BU) will die Qualität der Gehwege in der Innenstadt verbessern. Laut aktuellem Antrag sollen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 jeweils 100 000 Euro budgetiert werden, um sukzessive die Pflasterung der Gehwege in dafür infrage kommenden Straßen (zunächst im Bereich der Ratinger Innenstadt innerhalb des städtischen Verkehrsringes) zu erneuern.

Zur Begründung heißt es in dem Antrag: Viele Gehwege der Hauptzufahrtsstraßen sowie der Neben- und Anliegerstraßen zwischen der Innenstadt und dem innerstädtischen Verkehrsringes weisen laut Bürger Union in ihrer Grundstruktur immer noch eine Pflasterung auf, die aus der Nachkriegszeit stammen dürfte und zu einem großen Teil erhebliche Schäden hat.

Da diese Pflastersteine offensichtlich als Ersatzbeschaffung nicht mehr zur Verfügung stehen, wurden bei privaten Baumaßnahmen in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Teilflächen mit diversen anderen Pflasterungen versehen, sodass eine Art von Flickenteppich entstanden ist. Zudem wurden schadhafte Pflasterungen aufgenommen und die Lücken notdürftig mit Asphalt gefüllt.

Die Fraktion der BU möchte die Verwaltung bitten, mit Blick auf die Verkehrswende nicht nur in die Erhaltung von Straßen zu investieren, sondern auch den Fußgänger als schwächsten Teilnehmer am Straßenverkehr mehr als bislang in den Blick zu nehmen. Zu dem Aspekt der Verkehrssicherung komme sicherlich noch die wichtige Thematik der Stadtbildpflege hinzu.

Gehwege, die einen überaus schlechten optischen Eindruck von diversen unterschiedlichen Gehwegbelägen innerhalb weniger Meter hinterlassen, werden nach Auffassung der BU der Zielsetzung eines harmonischen und attraktiven Stadtbildes in keiner Weise gerecht.

Es sei der Fraktion dabei wichtig, zu betonen, dass mit den beantragten Maßnahmen ausdrücklich keine grundlegenden Sanierungen, die unter Umständen zu Anliegerbeiträgen mit Blick auf das Kommunalabgabengesetz führen könnten, realisiert werden sollen.

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