Ratingen Ärger um Wallhöfe-Nachtarbeiten

Ratingen · Anwohner ärgern sich über Lärm und Flutlicht. Die Abbrucharbeiten sollen Anfang Juni beendet sein.

 Die Bauarbeiten der Wallhöfe sind mit Lärm verbunden.

Die Bauarbeiten der Wallhöfe sind mit Lärm verbunden.

Foto: Achim Blazy (abz)

(Red) Von einigen Ratingern werden sie herbeigesehnt, von anderen verflucht: die Wallhöfe. Seit Beginn der Bauarbeiten leiden die Anwohner unter Baulärm.

Bereits im März liefen die Nachbarn Sturm, weil der Lärm von Pumpen, die das Grundwasser abpumpen sollen, ihnen den Schlaf raubte. In ihrer Not wandten sich die Anwohner an den Kreis Mettmann. In der Folge wurde die Wasserpumpe gegen eine geräuschärmere ausgetauscht, lärmende Aggregate außer Betrieb genommen.

Eine Überprüfung des Kreises bestätigte die Überschreitung der Immissionsrichtwerte der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm. Der Bauträger wurde aufgefordert, alle nach dem Stand der Technik möglichen Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu ergreifen.

Die Hoffnung der Anwohner währte nur kurz. „Tatsächlich wurde in der Nacht vom 6. auf den 7. Mai bei grellem Flutlicht, das während der ganzen Nacht nicht ausgeschaltet wurde, zunächst bis etwa 23 Uhr mit erheblichem Lärm auf der Baustelle gearbeitet; gegen 1.15 Uhr ruhten die Arbeiten, um dann gegen 3 Uhr nachts wieder aufgenommen zu werden“, so die Anwohner.

Anwaltskanzlei wandte sich
an die Firma Tecklenburg

Sie suchten Unterstützung bei einer Anwaltskanzlei. Diese wiederum wandte sich an die bauausführende Firma Tecklenburg mit der Forderung, geeignete Maßnahmen zum Lärmschutz zu ergreifen. „Wie kann es sein, dass für lärmintensive Baumaßnahmen, die auch in Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit ausgeführt werden sollen, eine Anzeige/ Genehmigung abgegeben beziehungsweise eingeholt wird, und das angegebene und genehmigte Zeitfenster sodann gröblichst überschritten wird?“, heißt es in dem Schreiben der Anwälte. „Kann ein Bauunternehmen sich ungestraft über alle Vorgaben zum Lärmschutz hinwegsetzen und das berechtigte Ruhebedürfnis der Anwohner nach Belieben verletzen?“

Die Firma Tecklenburg hatte die Anwohner vor Ausführung der Arbeiten unterrichtet und Gründe für die Nachtarbeit angeführt. Teilbereiche der Bodenplatte müssten wegen der wasserundurchlässigen Ausführung ohne Unterbrechung betoniert werden. Mit Einsetzen des Abbindevorgangs sei die Bodenplatte maschinell zu glätten, um diese auf das Oberflächenschutzsystem vorzubereiten. Die Baufirma gab einen Arbeitszeitraum vom 6. bis 7. Mai von 7 bis 20 Uhr an. Diese Nachtarbeit sei durch das Umweltamt des Kreises Mettmann genehmigt. Die Behörde verweist darauf, dass alle Möglichkeiten zur Reduzierung des Baulärms ausgeschöpft sind. Die Anwohner könnten aber bei unzumutbarer Belastung Ersatzwohnraum in Anspruch nehmen. Aus Sicht der Behörde sei eine Überschreitung der Immissionswerte für die begrenzte Zeit des Abbruchs verhältnismäßig beziehungsweise hinnehmbar. Eine Untersagung der Arbeiten käme nicht in Betracht.

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