Polizei will Drängler auf der A 3 bei Langenfeld ausbremsen

Abstände sollen mit moderner Lasertechnik gemessen werden.

Polizei will Drängler auf der A 3 bei Langenfeld ausbremsen
Foto: Christian Beier

Langenfeld/Hilden. Wer künftig beim Drängeln auf der A 3 erwischt wird, setzt seinen Führerschein aufs Spiel. Die Autobahnpolizei will wenige hundert Meter hinter der Raststätte Ohligser Heide in Fahrtrichtung Köln Abstandsmessungen vornehmen.

Dies bestätigte Markus Niesczery, Sprecher der Polizei Düsseldorf, auf Nachfrage. Es stehe aber noch nicht fest, wann die Anlage eingesetzt wird. Dabei handelt es sich um ein „hochkomplexes System mit 3 D-Lasermessverfahren“, sagte der Behördensprecher.

Die Markierungen auf der Fahrbahn wurden bereits aufgebracht, im Januar wurden die technischen Geräte eingemessen — und zwar auf einer Brücke, die die A 3 überspannt und die von der Ohligser Heide auf Solinger Seite nach Langenfeld führt. Bei Tempo 100 muss der Abstand der Autos mindestens 50 Meter betragen.

Rund 130 000 Fahrzeuge passieren die A 3 täglich an dieser Stelle. NRW-Innenminister Ralf Jäger hatte mehrfach angekündigt, dass Dränglern und rücksichtslosen Rasern durch einen verstärkten Einsatz von Abstandsmessungen das Handwerk gelegt werden soll.

Fürs Einhalten des Abstands auf den Vordermann gilt die Faustformel: Abstand gleich halber Tacho — bei 100 km/h also 50 Meter. Geregelt ist dies in Paragraf 4, Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung: Der Abstand muss so groß sein, dass angehalten werden kann, auch wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich gebremst wird.

Was das im Einzelnen bedeutet, hängt stark von Fahrgeschwindigkeit und Verkehrsverhältnissen ab. Es gibt auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwälte, die diese Messverfahren infrage stellen: Die Technik kann Abstandsveränderungen durch leichtes bis mittleres Bremsen des Vordermanns nicht zuverlässig erkennen.

Das Problem: Die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes ist nur dann ordnungswidrig, wenn sie nicht vorübergehend geschieht. Die Rechtsprechung nennt hierfür 250 bis 300 Meter vor dem Messabschnitt.

Viele Sachverständige bemängeln allerdings, dass Abstandsveränderungen, die durch das Abbremsen des Vordermannes entstehen, nicht einmal auf den relativ detailreichen Aufnahmen der Nahbereichskamera erkannt werden können.

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