Volkszählung: 56 000 müssen antworten

Die Teilnahme an der Volkszählung ist Pflicht. Wen es trifft, entscheidet das Zufallsprinzip.

Kreis Mettmann. Woher wissen wir eigentlich, wie viele Kindergartenplätze oder wie viele Krankenhäuser nötig sind? Wie entscheidet sich, ob eine neue Schule gebaut werden muss? Die Antwort: durch die Volkszählung — kurz Zensus genannt.

24 Jahre ist es her, seit das vergangene Mal die Bürger in der Bundesrepublik gezählt wurden. Ab 9. Mai ist es wieder so weit. Aber nicht alle werden statistisch erfasst. Dafür wäre der Aufwand zu groß. Vielmehr werden Personen nach dem Zufallsprinzip ausgewählt, die von 600 Erhebungsbeauftragten interviewt werden.

Im Kreis Mettmann sind es 56 000 Menschen, die befragt werden. Die Benachrichtigungen wurden bereits zugestellt. „Auf den Zetteln steht auch ein Termin, wann der Erhebungsbeauftragte vorbeikommt“, sagt Kreissekretär Sebastian Pahl, der für die Volkszählung bei der Kreisverwaltung zuständig ist. Die Erhebungsbeauftragten sind Frauen und Männer, die freiwillig in die Haushalte zu gehen.

Beantworten müssen die ausgewählten Bürger maximal 46 Fragen — abhängig davon, ob sie Single sind, mit einem Partner zusammenleben oder Kinder haben. Dabei geht es um Angaben zu Alter, Geschlecht und Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund und Religion sowie zu Wohnsituation, Bildung und Berufstätigkeit.

„Sensible Daten wie die nach dem Einkommen werden nicht erhoben“, versichert Pahl. Auch Name und Anschrift würden nicht in Verbindung mit den Angaben gebracht werden. „Das Datenschutzgesetz wird eingehalten. Niemand braucht sich Sorgen zu machen, dass die Angaben an irgendwelche Stellen weitergeleitet werden.“

Außer ans Statistische Landesamt, das die Fragebögen auswertet. Wer eine Benachrichtigungskarte bekommen hat, ist gesetzlich verpflichtet, zu antworten. „Wer sich weigert, muss mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro rechnen“, sagt Pahl.

Wichtig ist die Zählung laut Statistischem Bundesamt, weil auf der Basis der Einwohnerzahlen unter anderem Wahlkreise eingeteilt, die Zahlungen im Länderfinanzausgleich festlegt und die Stimmenverteilung der Bundesländer im Bundesrat bestimmt werden.

Manche sehen die Volkszählung kritisch und sind nicht sicher, was mit ihren Angaben passiert. „Man kann mir noch so sehr versichern, dass die Daten nicht weitergegeben werden. Aber im digitalisierten Zeitalter bin ich unsicher, ob diese Angaben nicht doch irgendwo landen“, sagt Ingo Pohl aus Wülfrath. Auch Hannah Schmitz aus Ratingen ist skeptisch: „Man wird dabei ja schon ausspioniert. Der Staat weiß schon viel zu viel von mir.“

Dass die Teilnahme verpflichtend für die Bürger ist, findet Beate Hemel aus Monheim nicht gut. „Es sollten Freiwillige gesucht werden, die dazu bereit sind. Zudem bin ich doch beim Einwohnermeldeamt gemeldet. Das muss doch reichen, um die Einwohnerzahl zu bestimmen.“

Ingeborg Schimansky, die ebenfalls in Monheim wohnt, hingegen findet es gut, dass ab 9. Mai wieder eine Volkszählung stattfindet. „Ich habe das schon bei der letzten Zählung befürwortet“, sagt sie.

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