Markierungspanne in Mettmann Talstraße sorgt weiter für Ärger

Mettmann. · Die fehlerhafte Straßenmarkierung der Fahrbahn sorgt für Verwirrung bei Autofahrern. Unternehmen soll diese verbessern.

 Autofahrer rätseln über das Muster der Straßenmarkierung auf der Talstraße.

Autofahrer rätseln über das Muster der Straßenmarkierung auf der Talstraße.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Es ist knapp einen Monat her, als kübelweise Häme ausgeschüttet wurde: Weil die Markierungen der soeben erst frisch sanierten Talstraße falsch aufgetragen waren, musste die neuralgische Kreuzung am Rand der Mettmanner Innenstadt weitere wertvolle Zeit gesperrt bleiben, um diesen Fehler wieder zu beheben. Der Verursacher schien schnell gefunden: Trotz korrekter Vormarkierung habe das ausführende Unternehmen die Fahrbahn und der Abbiegestreifen in Richtung Neandertal beziehungsweise Beethovenstraße zu breit angelegt, so dass die Fahrbahn stadteinwärts inklusive Fahrradstreifen deutlich zu klein wurde, hieß es damals aus dem Rathaus. „Für die Korrektur muss das beauftragte Unternehmen nun die frische Markierung abfräsen und neu auftragen“, schrieb die Pressestelle in einer Veröffentlichung.

Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten: „Schilda halt“, schrieb Bettina E. auf Facebook, und andere stimmten ihr zu: „Wir kann man nur so blöde sein“, schrieb Olli K. „Waren die etwa besoffen?“, fragte sich Michael L. „Warum überrascht mich so etwas jetzt nicht?“, bemerkte Thomas B. „Mettmann halt“, kommentierte trocken Daniel M. Bis heute gilt das betroffene Teilstück der Talstraße als Lachnummer der Mettmanner. Denn nachdem die falschen Fahrbahnmarkierungen abgefräst und die neuen aufgetragen wurden, sieht die Fahrbahn nun aus wie das Schnittmuster einer Frauenzeitschrift. Und nur mit Mühe gelingt Autofahrern die Orientierung, denn die alte Markierung leuchtet fast noch genauso weiß wie die neue.

Unternehmen muss Erneuerung der Markierung selbst bezahlen

„Bleibt das jetzt so?“, fragen sich die Mettmanner. Jetzt hat Kurt-Werner Geschorec, Fachbereichsleiter für Stadtentwicklung bei der Stadt Mettmann, auf diese Frage geantwortet: „Das ausführende Unternehmen wird den Mangel zu seinen Lasten beheben.“ Das heißt, die Stadt Mettmann muss für die Beseitigung der Fahrbahnmarkierungen nichts bezahlen. Ein entsprechendes Konzept habe das Unternehmen bereits
vorgelegt.

Zurzeit sei eine Testfläche von zirka zehn Metern angelegt. Diese Fläche werde etwa zwei Wochen lang beobachtet, um festzustellen, wie sie sich unter Verkehrsbelastung und Witterungseinflüssen verhält, erläutert Geschorec. „Falls die Testphase positiv verläuft, wird das Unternehmen zeitnah die Mängel beseitigen“, kündigt der Fachbereichsleiter an. Die Arbeiten können ihm zufolge „mit kleinen Einschränkungen unter laufendem Verkehr“ als Wanderbaustelle ausgeführt werden.

Rechtlich ein klarer Fall: Die Erneuerung der Fahrbahndecke sei aufgrund der Mängel seitens der Stadt noch nicht abgenommen, der Schaden ist reklamiert. „Die Stadt muss der Firma die Möglichkeit der Mängelbeseitigung gestatten“, betont Geschorec. Weil an der Straße noch einmal gearbeitet wird, werde es eine Verlängerung der Gewährleistung geben. „Zunächst stehen keine Schadensersatzansprüche im Raum, da es sich um einen optischen Mangel handelt und kein langfristiger bautechnischer Mangel zu erwarten ist“, antwortet Geschorec. Offenbar erwarten alle Beteiligten, dass sich das ungewollte Strichmuster auf der Talstraße wieder rückstandsfrei beseitigen lässt.

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