Stadtwaldhaus: Eröffnung vertagt

Die Eigentümer haben keinen Schallschutznachweis eingereicht. Eine Erweiterung ist somit nicht möglich.

Stadtwaldhaus: Eröffnung vertagt
Foto: Olaf Staschik

Noch immer fehlen Unterlagen für eine rechtsgültige Baugenehmigung um das Stadtwaldhaus um- und auszubauen. Wie Fachbereichsleiter Kurt-Werner Geschorec gestern auf Anfrage mitteilte, habe sich die Situation seit Monaten nicht verändert. „Es liegt zwar ein Bauantrag vor, doch der ist unvollständig. Es fehlen Plan-Unterlagen und vor allem das notwendige Lärmschutzgutachten.“

Kurt-Werner Geschorec, Fachbereichsleiter

Letzteres ist Voraussetzung dafür, dass die neuen Eigentümer das Stadtwaldhaus erweitern dürfen. Die Ankündigung von Bürgermeister Bernd Günther Anfang Dezember, er rechne damit, dass bis Weihnachten die neuen Eigentümer des Stadtwaldhauses einen aktuellen Lärmschutznachweis vorlegen, hat sich als falsch erwiesen. Bislang ist ein solcher Nachweis nicht im Mettmanner Rathaus eingetroffen.

Im Innern des Stadtwaldhauses wird gearbeitet. Dies bestätigt Wolfgang Karp, Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung. So habe der Eigentümer die Wohnung im Dachgeschoss und die Kellerräume „mit viel Liebe zum Detail“ renoviert. In der Gaststätte selbst stapeln sich Bretter, Farbeimer, Werkzeug und Isoliermaterial. Auch Bierkästen lagern dort. „Die Arbeiten im Innern des Gebäudes sind zulässig, da es sich um Renovierungsarbeiten handelt“, sagt Geschorec. Die Investorengemeinschaft ist nicht von ihrem ursprünglichen Plan abgerückt, das Stadtwaldhaus in Form eines Wintergartens zu erweitern und zusätzliche Parkplätze anzulegen. Dies funktioniert aber nur mit einem neuen Schallschutznachweis.

Bürgermeister Bernd Günther hatte im November mitgeteilt, dass im Vorfeld die Investoren den Wunsch geäußert hätten, einen Wintergarten zu bauen und zusätzliche Stellplätze anzulegen, um das Stadtwaldhaus wirtschaftlich zu betreiben. Als dann der erste Bauantrag auf dem Tisch lag, staunten Bürgermeister, Wirtschaftsförderer und Baudezernent nicht schlecht. Offenbar enthielt der Antrag Forderungen und Inhalte, die so nicht im Vorfeld abgesprochen waren. „Die Eigentümer haben erheblich mehr gewollt“, so Günther im November.

Und: Ein neues Lärmschutzgutachten, das zwingend bei größeren Umbauten vorgeschrieben ist, gab es auch nicht. „Wir konnten den Bauantrag so nicht genehmigen“, sagte Bürgermeister Bernd Günther.

Es existiert zwar ein älteres Lärmschutzgutachten, doch diese Expertise ist Makulatur, wenn der Investor Anbauten und weitere Stellplätze plant. Denn dann muss neu gerechnet werden. „Ein Gutachter ist mittlerweile beauftragt worden. Es müssen noch Messungen vorgenommen werden“, sagt Karp gestern. Die Wiedereröffnung des Stadtwaldhauses verzögert sich weiterhin: Karp geht nicht davon aus, dass der Gastronomiebetrieb in den nächsten Monaten öffnet. „Die Eigentümer haben mir mitgeteilt, dass die lieber langsam arbeiten wollen, anstatt überhastet.“ Wann die Baugenehmigung erteilt werden kann, hängt davon ab, ob die Eigentümergemeinschaft ihre Hausaufgaben erledigt. So lange bleibt das Stadtwaldhaus eine Hängepartie.

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