NRW Offener Brief zur Realschule

Mettmann · Die Mit-Initiatorin des Bürgerbegehrens, Regina Lenz, wirft Sandra Pietschmann vor, wichtige Informationen nicht an die Ratsmitglieder weitergeleitet zu haben.

 Regina Lenz (l.) übergab im Rathaus 4454 Unterschrift zum Erhalt der Realschule an Bürgermeisterin Sandra Pietschmann. Mittlerweile hat der Rat das Bürgerbeghren wegen angeblicher Formfehler für unzulässig erklärt.

Regina Lenz (l.) übergab im Rathaus 4454 Unterschrift zum Erhalt der Realschule an Bürgermeisterin Sandra Pietschmann. Mittlerweile hat der Rat das Bürgerbeghren wegen angeblicher Formfehler für unzulässig erklärt.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(dne) Regina Lenz hat einen offenen Brief an Bürgermeisterin Sandra Pietschmann geschrieben. Lenz gehört zu den Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Erhalt der Carl-Fuhlrott-Realschule. Thematisiert wird in dem Brief, dass die Verwaltung den Ratsmitgliedern nur das eigene Rechtsgutachten zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens übersandt hat. Die Stellungnahme des Verwaltungsrechtlers Professor Reiner Tillmanns jedoch sei verschwiegen worden. Er komme zu dem Schluss, dass die Bürgerinitiative ausreichend auf den Unterschriftenlisten informiert habe. Denn, so Tillmanns, die Kostenschätzung müsse „thematisch deckungsgleich mit der zur Entscheidung zu bringenden Frage sein“.

Zwei renommierte Verwaltungsrechtler kämen zu zwei unterschiedlichen juristischen Beurteilungen – die eine davon werde jedoch gar nicht an die Entscheidungsträger weitergeleitet, schreibt Lenz. Wesentliche Informationen seien wissentlich vorenthalten worden.

Ihre Kritik geht noch weiter. Grundlage für das städtische Rechtsgutachten sei die Annahme, der Mettmanner Rat habe im November 2020 einen unteilbaren Beschluss gefasst: Errichtung einer Gesamtschule bei gleichzeitigem Auslaufen der Realschule bis 2025/26; die Gesamtschule zieht in das Gebäude der Realschule.

In ihrem offenen Brief weist Regina Lenz jedoch darauf hin, dass in der Ratssitzung im November 2020 noch weitere Schulbeschlüsse gefallen seien. Unter anderem habe es einen Auftrag an die Mettmanner Verwaltung gegeben, „alternative Standorte“ für die Gesamtschule „zu suchen und auf eine uneingeschränkte Funktionalität für einen mindestens vierzügigen Gesamtschulbetrieb zu prüfen.“ Für Regina Lenz bedeutet dies, dass nicht zwingend beschlossen wurde, die Gesamtschule am Standort der Realschule zu errichten.

Lenz vermisst „Offenheit, Transparenz und Demokratie“. Denn der dokumentierte Wille des Bürgerbegehrens werde durch den Beschluss über seine Unzulässigkeit nicht angemessen berücksichtigt. „Den dokumentierten Willen nunmehr durch einseitige Rechtsauslegung und unvollständige Informationspolitik zu umgehen, hinterlässt ein Höchstmaß an Zweifeln und Fragen.“

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