Kreis Mettmann Viele Anfragen nach Regel-Änderung

Kreis Mettmann. · Die seit Donnerstag geltende Allgemeinverfügung des Kreises hat zu Irritationen und Missverständnissen geführt. In den Rathäusern häufen sich die Anfragen. Die Ordnungsbehörden stoßen bei der Kontrolle der Maßnahmen an ihre Grenzen, vor allem in den späten Abendstunden.

 Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist nun auf Märkten und in öffentlichen Gebäuden Pflicht.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist nun auf Märkten und in öffentlichen Gebäuden Pflicht.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Die neuen Corona-Regeln führen bei vielen Bürgern zu Verwirrung. Seit Donnerstag gilt eine neue Allgemeinverfügung des Kreises Mettmann, die in Zusammenarbeit mit den einzelnen Kommunen ausgearbeitet wurde, nachdem der Kreis am Mittwoch als Risikogebiet eingestuft wurde. In den Rathäusern sowie in sozialen Netzwerken häufen sich die Anfragen zur konkreten Auslegung einzelner Regeln. „Besonders wegen des parallelen Corona-Gipfels von Bund und Ländern am Mittwoch haben sich viele Menschen gefragt: Was gilt jetzt hier bei uns?“, berichtet Christian Barra, Sprecher der Mettmanner Stadtverwaltung. Er stellt klar: Es gelten zunächst weiterhin die Regelungen des Kreises; die auf dem Gipfel diskutierten Maßnahmen sind noch nicht endgültig beschlossen.