NRW Klagefrist gegen Ratsbeschluss läuft

Mettmann · Der Bürgerinitiative zum Erhalt der Realschule ist der offizielle Bescheid darüber zugegangen, dass der Rats ihr Bürgerbegehren Ende Juni für unzulässig erklärt hat. Der Termin jetzt ist bewusst gewählt.

 Am 29. Juni wies der Rat in Mettmann das Bürgerbegehren zum Erhalt der Realschule zurück. Nun kann die Bürgerinitiative vier Wochen lang überlegen, ob sie dagegen klagt.  

Am 29. Juni wies der Rat in Mettmann das Bürgerbegehren zum Erhalt der Realschule zurück. Nun kann die Bürgerinitiative vier Wochen lang überlegen, ob sie dagegen klagt.  

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(dne) Die Bürgerinitiative zum Erhalt der Carl-Fuhlrott-Realschule hat Post von der Stadt bekommen. Zugesandt wurde am 18. August der offizielle Bescheid über den Ratsbeschluss zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens. So teilt es die Bürgerinitiative mit. Einen Monat lang hat sie nun Zeit, per Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Ratsbeschluss vorzugehen. 3464 Bürger hatten für die Realschule unterschrieben. Der Rat war mehrheitlich einem Rechtsgutachten der Verwaltung gefolgt und hatte das Bürgerbegehren am 29. Juni wegen eines Formfehlers für unzulässig erklärt.

Dass man sich mit der Zustellung des offiziellen Bescheids bis Mittwoch Zeit gelassen hat, wurde im Juni so ausgeknobelt. Die vierwöchige Widerspruchsfrist sollte erst jetzt starten, damit die Bürgerinitiative das Ergebnis der außerordentlichen Ratssitzung am 9. September in ihre Entscheidung über den Klageweg einbeziehen kann.

In dieser Sondersitzung soll der Rat über einen sogenannten Ratsbürgerentscheid zur Realschule abstimmen. Falls zwei Drittel der Ratsleute dafür stimmen, würden alle wahlberechtigten Mettmanner per Stimmzettel zur Realschule befragt. Falls es nicht zu diesem Ratsbeschluss kommen sollte, will Helmut Peick von der Bürgerinitiative auf jeden Fall klagen: „Die Erfolgsaussichten hierfür sind nach Aussage unseres Beraters Prof. Dr. Reiner Tillmanns, der an der Hochschule für Polizei und Verwaltung Verwaltungsrecht lehrt, sehr gut. Die Folgen einer Klage wären allerdings für hunderte von Schülern und Eltern sehr bedauerlich. Die Zukunft der Realschule wäre für einen nicht absehbaren Zeitraum ungewiss.“

Auch die weiteren Planungen für die Gesamtschule wären bei einer Klage erst einmal gestoppt, so die Bürgerinitiative unter Berufung auf Aussagen der ausführenden Architekten. Streit hatte es bereits wegen des Termins der Ratssondersitzung gegeben.

Die Fraktion Zur Sache!Mettmann hatte kritisiert, dass dieser bewusst so spät gelegt worden, damit die Bundestagswahl als Plattform für einen Ratsbürgerentscheid nicht in Frage kommt. In zahlreichen Parteien wurde vermutet, dass dann mehr Mettmanner ihre Stimme für die Realschule abgeben würden.

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