Bürgermonitor Mettmann Schwerer Start für eigene Kita

Mettmann. · Das hätte sich Derya Turan einfacher vorgestellt. In Mettmann betreibt sie bereits eine Kindertagespflege. Jetzt will sie eine private Kindertagesstätte gründen. Doch nur gemeinnützige Gesellschaften oder Vereine erhalten Fördergeld.

 Derya Turan möchte an der Talstraße eine private Kita eröffnen.

Derya Turan möchte an der Talstraße eine private Kita eröffnen.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Eigentlich ist das doch logisch. Der Stadt Mettmann fehlen Plätze in Kindertagesstätten, daher wäre es doch sinnvoll, wenn es weitere Einrichtungen dieser Art gäbe. Das dachte sich Derya Turan und begab sich an die Planungen. Die 30-jährige Erzieherin betreibt seit 2018 eine Kindertagespflege in Mettmann. Bislang sind es neun Kinder in einer Gruppe, ab September sollen es 18 Kinder in zwei Gruppen sein. Ihre Erfahrungen will sie jetzt nutzen und eine private Kindertagesstätte einrichten. Einen Ort dafür hat sie schon gefunden: Das ehemalige kleine Theater an der Talstraße, unweit von Schwarzwaldhaus und Neanderthal Museum. Dort gibt es einen lang gezogenen Raum, der jetzt als Lager genutzt wird. In einer Ecke steht noch das Werbeschild für die „Komödie“.

„Hier könnten wir einen Durchbruch zu einem 15 Quadratmeter großem Bad machen“, hat die Mutter von zwei Kindern die Planung schon vor Augen, während sie ihren Besuch durch den Raum führt. 20 bis 25 Mädchen und Jungen könnten hier genügend Platz zum Spielen finden, und auch das Außengelände wäre für die Kita nutzbar und weit genug von der Talstraße entfernt. Ein Musik-Kindergarten schwebt der jungen Mutter vor. Also setzte sich Derya Turan mit der Stadtverwaltung in Verbindung – und zeigt sich jetzt enttäuscht: „Ich brauche das Okay der Stadt Mettmann, aber ich kriege es nicht.“

Ohne Fördermittel sind
Kita-Plätze kaum zu bezahlen

Das Problem liegt in der Finanzierung der Kita-Plätze. In der Regel werden sie über das Kinder-Bildungs-Gesetz (Kibiz) gefördert. Die sonst kaum bezahlbare Kinderbetreuung – Turan weiß aus Erfahrung, dass ein nicht geförderter Vollzeit-Platz in der Kindertagespflege rund 1000 Euro im Monat kostet, „in einer Kita wäre er sogar noch teurer“ – würde mit diesen öffentlichen Subventionen auch für sozial schwache Familien erschwinglich. „Und ich möchte meine Kita nicht nur für die Elite anbieten. Ich komme selbst aus einfachen Verhältnissen“, erzählt sie.

Doch die Stadt, die für die Vergabe der Kibiz-Förderung zuständig ist, hat abgelehnt – mit Hinweis darauf, dass laut Gesetz nur Kirchen oder Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, örtliche oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe oder Elterninitativen und öffentliche Träger angehören. „Es besteht somit keine Grundlage auf eine Bezuschussung der von Ihnen geplanten Einrichtung“, teilte Klaudia Beck von der Stadtverwaltung mit.

Derya Turan will den Kampf jedoch noch nicht aufgeben und hofft auf Ermessensspielräume bei der Stadt: „Ob nun ich die 25 dringend benötigten Plätze in einer Kindertagesstätte schaffe oder die Awo, das kann für die Stadt Mettmann doch egal sein“, sagt sie. Doch das kann es nicht. Das bestätigt der Landschaftsverband (LVR) Rheinland in Köln.

Der LVR schüttet das Geld aus der Kibiz-Förderung an die Städte aus, wenn diese es beantragen. Dieser Topf ist nicht gedeckelt, das heißt, „dass alle Plätze, für die eine Betriebskostenförderung nach dem Kibiz möglich ist, auch finanziert werden“, teilt LVR-Sprecherin Mariessa Radermacher mit. Erst mal eine gute Nachricht für den Ausbau der Kita-Plätze in Mettmann, stehen in diesem Jahr doch 219 Kinder auf der Warteliste für einen Kita-Platz. Hier konnte die Kindertagespflege noch Kinder aufnehmen, doch letztlich konnte die Stadt Mettmann in diesem Jahr für 50 Ü 3- und 40 U 3-Kinder den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nicht erfüllen.

Doch eine Förderung mit Kibiz-Mitteln „hängt von Betreuungsplätzen, der gewählten Gruppenstruktur der Kindertageseinrichtung, dem Alter der Kinder und der Dauer der wöchentlichen Betreuungszeit ab“, führt Radermacher weiter aus. Und nach Paragraf 25 des Kinderbildungsgesetzes können nur beim örtlichen Jugendamt anerkannte Träger Fördermittel beantragen.

Private Träger werden vom Jugendamt nicht anerkannt

Das aber müssen Elterninitiativen in der Rechtsform einer gemeinnützigen Gesellschaft oder eines Vereins oder auch kirchliche oder freie Träger sein: „Privat-gewerbliche Träger hingegen werden vom Jugendamt nicht anerkannt und können somit keine Kibiz-Fördermittel erhalten“, betont die LVR-Sprecherin. Derya Turan müsste also entweder eine gGmbH oder eine Elterninitiative als Verein gründen, „und sich anschließend als Träger über das Jugendamt der Stadt Mettmann anerkennen lassen, um Anspruch auf Förderung zu haben“, erläutert Radermacher. Der Landschaftsverband werde ihr dabei gerne zur Seite stehen.

Damit ist der Weg noch nicht verbaut für das Projekt der jungen Mettmannerin – und die Kindermöbel, die sie schon gekauft und eingelagert hat, könnten trotzdem noch in einer neuen Mettmanner Kita Verwendung finden.

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