Politik in Mettmann Bürgerentscheid als Rettung?

Mettmann. · Für das Anmeldeverfahren kommt das Bürgerbegehren zum Erhalt der Realschule zu spät. Doch ab der Zulassung wären Baubeschlüsse gestoppt.

 Die Online-Petition „Pro Realschule Mettmann“ unterschrieben insgesamt 1200 Bürger. Bürgermeisterin Sandra Pietschmann (l.) nahm die Unterschriften von Kirsten Bille (r.), Regina Lenz (hinten, l.) und Nadine Lutz entgegen.

Die Online-Petition „Pro Realschule Mettmann“ unterschrieben insgesamt 1200 Bürger. Bürgermeisterin Sandra Pietschmann (l.) nahm die Unterschriften von Kirsten Bille (r.), Regina Lenz (hinten, l.) und Nadine Lutz entgegen.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Bürgermeisterin, Kämmerei und Schulverwaltung übten sich am Donnerstagnachmittag in Szenariotechnik. Die Verwaltung steht vor der Aufgabe, die Folgekosten für den Fall abzuschätzen, dass ein Bürgerentscheid die bisherigen Ratsbeschlüsse zur Gründung einer Mettmanner Gesamtschule bei gleichzeitigem Auslaufen der Realschule kippt. Wenn im März der Rat oder – corona-bedingt der Haupt- und Finanzausschuss an seiner Stelle – über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden soll, gehört eine Schätzung der Folgekosten durch die Verwaltung zwingend dazu.

Stoppt ein Bürgerbegehren
die Verwaltung?

Für die geplante Gesamtschule gibt es einen vorgezogenen Anmeldetermin von Mittwoch, 3. Februar, bis Freitag, 5. Februar (jeweils 9-12 und 15-18 Uhr). Die Anmeldetermine für die beiden Gymnasien sind Mittwoch, 24. Februar, Donnerstag, 25. Februar (16-19 Uhr) sowie Freitag, 26. Februar (10-13 Uhr). Nach Auskunft des Professors für Verwaltungsrecht an der Düsseldorfer Universität, Johannes Dietlein, muss die Stadt nicht vorsorglich eine Anmeldung zur Realschule wieder zulassen. „Auch wenn ein Bürgerentscheid die Realschule retten würde, müsste sie ohne den künftigen Jahrgang auskommen“, sagt Dietlein mit Blick auf die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung. Die sehe Bürgerbegehren und -entscheide sehr restriktiv. „Man will die gewählten Vertreter und Gremien stärken.“

Sobald der Rat ein Bürgerbegehren als rechtmäßig anerkannt hat, dürfen allerdings keine neuen Ratsentscheidungen in dieser Angelegenheit getroffen werden. Dazu würden die zur Einrichtung einer Gesamtschule notwendigen Umbaubeschlüsse gehören.

Wie viele Stimmen müssen beim Bürgerbegehren zusammenkommen?

Mindestens 2200 Bürger aus Mettmann müssten sich dafür aussprechen, die Ratsentscheidung in der Schulfrage durch einen Bürgerentscheid zu ersetzen. In normalen Zeiten wäre dies eine Sache von Infoständen und Hausbesuchen. In der Corona-Pandemie wird es deutlich schwerer sein, die Unterschriften zusammenzubekommen. Am Ende eines Bürgerbegehrens werden die Unterschriften der Verwaltung übergeben. Die prüft, ob tatsächlich ausschließlich Mettmanner unterschrieben haben.

Wie häufig kommen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide vor?

Nach Auskunft des Verein Mehr Demokratie gab es 2019 in NRW 31 neue Bürgerbegehren, 18 Verfahren wurden abgeschlossen. Von diesen 18 mündeten acht Verfahren in erfolgreichen Bürgerentscheiden. Insgesamt seien 45 Prozent der Bürgerbegehren erfolgreich im Sinne ihrer Initiatoren. Um unnötige Arbeit zu vermeiden, rät der Verein dazu, die Zulässigkeit von Bürgerbegehren vor dem Beginn einer Unterschriftensammlung durch den jeweiligen Rat prüfen zu lassen. Dies sei seit Mai 2019 möglich. Diese Vorprüfung vermeide Frust und Aufwand bei den Initiatoren.

Wie wird sich die Zahl der Schüler in Mettmann entwickeln?

Es gibt einen Schulentwicklungsplan, erstellt vom darauf spezialisierten Beratungsunternehmen Dr. Garbe, Lexis von Berlepsch. In den darin enthaltenen Prognosen wird von deutlich höheren Schülerzahlen ausgegangen als im Ratsbeschluss vom November 2020. Nach Auskunft der Berater müsste eine neue Gesamtschule acht- bis neunzügig sein, um alle Mettmanner Kinder aufnehmen zu können. In einem zweiten Szenario gehen die Berater davon aus, dass die Realschule bestehen bleibt und parallel eine vierzügige Gesamtschule aufgebaut wird, wie im Ratsbeschluss vorgesehen.

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