Patientin wirft Krankenhaus mangelhafte Versorgung vor

Die 74jährige Frau erhebt Vorwürfe in Sachen Hygiene. Einer der Oberärzte weist dies zurück.

Patientin wirft Krankenhaus mangelhafte Versorgung vor
Foto: Archiv

Mettmann. Als Gisela Bäcker (74) die Äußerungen von Bernd Huckels, dem Geschäftsführer des Evangelischen Krankenhauses, zu den Hygienestandards im Mettmanner Krankenhaus in der WZ las, wurde sie wütend. Huckels hatte erklärt, dass Hygiene und Patientensicherheit ganz groß geschrieben werden. Bäcker, die vom 7. bis 21. Januar Patientin in Mettmannwar, schüttelt den Kopf. „Der Aufenthalt war ein Drama.“

Mit einem Blinddarmdurchbruch kam sie am 7. Januar in die Notaufnahme. Noch am selben Tag wurde sie operiert. „Mit der OP bin ich zufrieden“, sagte sie, „aber dann begann das Drama.“ Durchfall und Übelkeit quälten sie tagelang. „Ich konnte nichts bei mir behalten. Das habe ich den Schwestern und Ärzten gesagt. Nichts passierte.“ Erst als sie protestierte, sei eine Stuhlprobe genommen worden, die aber auf dem Weg ins Labor verloren gegangen sei. Eine weitere Probe sei in ihrem Zimmer vergessen worden.

Blutverschmierte Wäsche haben stundenlang im Waschbecken ihrer Toilette gelegen. Wenn ihr Verband gewechselt wurde, sei die Wunde von der einen Schwester desinfiziert worden, von der nächsten nicht.

Wegen ihrer vielen Beschwerden, vermutet sie, habe ihr ein Oberarzt dann noch gesagt: „Ihren Bauch haben wir operiert. Jetzt können Sie sich ein anderes Krankenhaus suchen.“

„Die Patentin“, schreibt Oberarzt Dr. Wido Barnstorf in einer Stellungnahme des Krankenhauses, habe sich mit einem lebensbedrohlichen Krankheitsbild vorgestellt. Die Diagnostik und eine Notoperation führten dazu, „dass Frau Bäcker das Krankenhaus gesund und ohne Komplikationen verlassen konnte“, schreibt Dr. Barnstorf. Behandlungen des Bauchraums seien mit Unannehmlichkeiten verbunden. Entsprechend seien Verunreinigungen der Privatwäsche nicht immer vermeidbar. Ein Hygieneproblem lasse sich daraus nicht ableiten.

Da der behandelnde Arzt später erkannt habe, dass „die Patentin . . . mit der . . . Behandlung nicht zufrieden war“, sei ihr eine Verlegung in ein anderes Krankenhaus angeboten worden. Davon habe sie keinen Gebrauch gemacht.

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