Wahlen in Mettmann : Streit um Wahlplakate ist entbrannt
Mettmann. Wahlleiter Dietrich Stang will Bürgermeister Dinkelmann für dessen Wahlkampf 180 Wahlplakate zugestehen, für alle anderen Kandidaten je nur 40. Die Fraktionen sehen darin eine Benachteiligung und kündigen rechtliche Schritte an.
31 308 Mettmanner sind dazu aufgerufen, zur Kommunalwahl am 13. September Bürgermeister, Stadtrat. Landrat und Kreistag zu wählen. Einiges läuft jedoch in diesem Jahr anders als gewohnt.
Wahlplakate
Sie dürfen in Mettmann ab Sonntag, 2. August, aufgehängt werden. Im Wahlausschuss am Mittwoch entbrannte jedoch über die für jeden Bürgermeisterkandidaten zugelassene Zahl der Wahlplakate ein Streit. Wahlleiter Dietrich Stang wandte eine Berechnung an, die eigentlich für Parteien gedacht ist. Ihr zufolge richtet sich die Anzahl der Plakate an den jüngsten Wahlergebnissen aus. Wer bei der vergangenen Wahl viele Stimmen erzielte, darf mehr Plakate aufhängen als diejenigen mit wenigen Stimmen. Parteien und Gruppen, die bei der vergangenen Kommunalwahl nicht dabei waren, wird lediglich eine Mindestzahl zugestanden. Das gilt für die neue Wählergemeinschaft „Zur Sache! Mettmann“ und die offene Liste der Partei „Die Linke“, die am Mittwochabend ihre Zulassung zur Kommunalwahl erhalten haben.
Analog dazu gestand Stang Amtsinhaber Thomas Dinkelmann 180 Plakate zu, während seine Herausforderer nur das Minimum von 40 Plakaten aufhängen dürfen. Das aber stieß bei den anwesenden Vertretern der Fraktionen auf massiven Widerstand, die darin eine Benachteiligung ihrer Kandidaten sehen.
Im Nachgang der Sitzung kündigte daher der Rechtsanwalt und Fraktionsvorsitzende der CDU, Richard Bley, im Namen von CDU, SPD, Bündnis 90/Grüne, FDP und UBWG an, rechtliche Schritte prüfen zu wollen und auch den Landeswahlleiter über diesen Vorgang zu informieren.
Darüber hinaus verlangt Bley Akteneinsicht: „Wir wollen wissen, in welcher Form der Bürgermeister oder ihm unmittelbar unterstellte Stellen in diesen Vorgang eingebunden waren.“ Sollte dieser seine Amtsgeschäfte geordnet wahrnehmen, „kann dies nicht an ihm vorbei entschieden worden sein“.