Mettmann Regelung des Landes sorgt für Unsicherheit bei Volksfesten

Mettmann · Die neue Landesbauordnung schreibt andere Abstandsflächen vor.

 Die Buden beim Blotschenmarkt müssen künftig mehr von der Wohnbebauung abrücken.

Die Buden beim Blotschenmarkt müssen künftig mehr von der Wohnbebauung abrücken.

Foto: Janicki, Dietrich (jd-)

. Mit der neuen Landesbauordnung, die jetzt in Kraft getreten ist, ergeben sich für die großen Veranstaltungen in der Stadt bauordnungsrechtliche Vorschriften, die direkte Auswirkungen auf die Feste wie Weinsommer, Heimatfest, Blotschenmarkt und Johanniskirmes haben werden.

Die neue Landesbauordnung schreibt vor, dass Buden und Stände mit einem Mindestabstand von drei Metern zur Wohnbebauung aufgestellt werden müssen. In der alten Bauordnung konnten die Abstandsflächen nach Ermessen der Bauaufsichtsbehörde auch einen vorgeschriebenen Mindestabstand zur Wohnbebauung unterschreiten, wenn dadurch keine nachbarlichen Interessen massiv beeinträchtigt wurden. Diesen Ermessensspielraum hat der Gesetzgeber aus der neuen Landesbauordnung herausgestrichen.

Auch am Blotschenmarkt muss der Abstand drei Meter betragen

Auf dem Blotschenmarkt hatten viele Buden einen Mindestabstand von eineinhalb Meter oder noch weniger zu den Häusern. Dieser Abstand muss künftig drei Meter betragen. Gleiches gilt fürs Heimatfest und den Weinsommer. Der diesjährige Weinsommer bleibt aufgrund der Kurzfristigkeit von der Neuregelung noch unberührt.

Die Bauaufsichtsbehörde darf eine Unterschreitung der Abstandsflächen von drei Metern zu den Nachbargebäuden auf dem Markt (Hausnummern 1–25 sowie Oberstraße 2 und 4) nicht mehr erteilen. Anders liegt der Fall an der Kirchenaußenwand. In diesem Fall sieht die Landesbauordnung vor, dass die Bauaufsichtsbehörde bei Gebäuden auf ein und demselben Grundstück geringere Abstandsflächen zulassen darf, wenn es keine Bedenken wegen des Brandschutzes gibt. Die Innenstadtkirmes der St.-Sebastianus-Schützenbruderschaft ist ebenfalls von der neuen Vorschrift der Landesbauordnung betroffen.

Mit der Neuregelung der Abstandsflächen zur Wohnbebauung wird es künftig schwierig, Fahrgeschäfte auf der Mühlenstraße und der Straße Am Königshof aufzubauen.

Gemeinsam mit Veranstaltern und der Politik möchte die Stadt nun schnell Lösungen entwickeln, damit die Feste auch in Zukunft stattfinden können. cz

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