Mettmann : Regelung des Landes sorgt für Unsicherheit bei Volksfesten
Mettmann Die neue Landesbauordnung schreibt andere Abstandsflächen vor.
. Mit der neuen Landesbauordnung, die jetzt in Kraft getreten ist, ergeben sich für die großen Veranstaltungen in der Stadt bauordnungsrechtliche Vorschriften, die direkte Auswirkungen auf die Feste wie Weinsommer, Heimatfest, Blotschenmarkt und Johanniskirmes haben werden.
Die neue Landesbauordnung schreibt vor, dass Buden und Stände mit einem Mindestabstand von drei Metern zur Wohnbebauung aufgestellt werden müssen. In der alten Bauordnung konnten die Abstandsflächen nach Ermessen der Bauaufsichtsbehörde auch einen vorgeschriebenen Mindestabstand zur Wohnbebauung unterschreiten, wenn dadurch keine nachbarlichen Interessen massiv beeinträchtigt wurden. Diesen Ermessensspielraum hat der Gesetzgeber aus der neuen Landesbauordnung herausgestrichen.
Auch am Blotschenmarkt muss der Abstand drei Meter betragen
Auf dem Blotschenmarkt hatten viele Buden einen Mindestabstand von eineinhalb Meter oder noch weniger zu den Häusern. Dieser Abstand muss künftig drei Meter betragen. Gleiches gilt fürs Heimatfest und den Weinsommer. Der diesjährige Weinsommer bleibt aufgrund der Kurzfristigkeit von der Neuregelung noch unberührt.