Nach Prügelei: 31-Jähriger entgeht Freiheitsstrafe

Das Landgericht würdigt Verhalten des Angeklagten.

Mettmann. Erst geriet ein heute 31-jähriger Mettmanner — auf dem Weg von einer Kneipe zur nächsten — am Handy lautstark mit seiner Verlobten in Streit. Dann führte er diese Diskussion auf der Straße mit einer Passantin fort, als die sich um 2 Uhr morgens über den Krach beschwerte. Deren Freund, der sich schützend dazwischen stellte, ging alsbald zu Boden. Als sich der Mann wieder aufrappelte und ebenfalls zuschlug, geriet das Gerangel erst recht außer Kontrolle. Der alkoholisierte Angeklagte schlug ihn wieder zu Boden und trat dann noch nach.

Genau das missfiel dem Amtsgericht in Mettmann — ganz abgesehen von Prellungen, Schürfwunden und dem gebrochenen Handgelenk des Opfers. Die Zeugenaussagen waren eindeutig und deshalb sprach das Gericht eine Strafe von drei Monaten Freiheitsentzug wegen vorsätzlicher Körperverletzung aus. Dagegen hatte der Angeklagte Berufung eingelegt.

Das Landgericht Wuppertal machte ihm jedoch keine Hoffnung auf einen Freispruch. Die Zeugenaussagen sprachen gegen ihn. Eigene Entlastungszeugen hatten sich zwar angeboten, waren dann aber doch nicht zu einer Aussage vor Gericht bereit. Außerdem gab es weitere Verfahren und eine Vorstrafe mit Haft, die nicht gerade die Friedfertigkeit des Angeklagten in Zusammenhang mit Alkohol rühmten. Nach kurzer Beratung zogen die Anwältin und der Angeklagte deshalb die Berufung in der Hauptsache zurück und beschränkten sich auf die Rechtsfolgen, wollten also nach Möglichkeit die Strafe zur Bewährung ausgesetzt haben.

Weil die Tat schon vor drei Jahren passiert war, interessierte sich das Gericht für das Verhalten des Angeklagten in der Zwischenzeit. Und da gab es nicht nur eine positive Prognose seiner Bewährungshelferin, sondern auch eine durchaus ernsthafte Veränderung seiner persönlichen Situation: Gefestigte persönliche Verhältnisse zu Kind und Verlobter, vorbildliche Disziplin bei einer festen Arbeitsstelle in Wuppertal, dazu noch die Fürsorge für hinfällige Großeltern in der Eifel, bei denen er aufgewachsen war.

Selbst die schweren Verletzungen, die er relativ schuldlos bei einer Rangelei erlitten hatte und die er in der Uniklinik Düsseldorf auskurieren musste, hatten diese Tendenz nicht verbogen. Da auch der Staatsanwalt letztlich bereit war, diese Veränderungen zu würdigen und einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung zuzustimmen, folgte das Gericht den Anträgen. magu

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