Mettmann : Urteil im Totschlags-Prozess gefallen
Monheim/Düsseldorf. Die beiden Angeklagten müssen für zehn Jahre in Haft, nachdem sie auf einen 36-jährigen Monheimer auf der Mittelstraße eingestochen haben.
Sie haben im Sommer in Monheim einen 36-Jährigen geschlagen und durch Stiche tödlich verletzt. Deshalb müssen zwei Monheimer jeweils für zehn Jahre ins Gefängnis. Das Düsseldorfer Schwurgericht verurteilte die beiden 40 und 38 Jahre alten Angeklagten am Donnerstag wegen gemeinschaftlich begangenen Totschlags. Sie hatten am 20. Juli 2019, um 3 Uhr morgens, an der Ecke Mittelstraße/ Vereinsstraße so heftig auf den 36-jährigen Monheimer eingetreten, geschlagen und mit einem Messer eingestochen, dass dieser kurz darauf im Krankenhaus an dem hohen Blutverlust starb.
Die Täter hatten am ersten der drei Prozesstage übereinstimmend behauptet, dass sie das spätere Opfer aus einem Vorgarten unvermittelt angegriffen hätte. Bei der Beweisaufnahme konnte laut Vorsitzendem Richter aber lediglich bestätigt werden, dass der 40-jährige Serbe den 36-Jährigen mit seinem Handy angeleuchtet und dieser die beiden daraufhin „Hurensöhne“ genannt habe. Gesprächsfetzen hatte zumindest ein als Zeuge geladener 19-Jähriger gehört, der dem Serben und dem 38-jährigen Deutschen unmittelbar nach der Bluttat in der Notunterkunft an der Niederstraße begegnete. „Von Schlägen des Opfers war indes keine Rede“, stellte der Richter in seiner Urteilsbegründung fest. Allein die massive Gewalt, die mehrfachen Tritte gegen den Kopf sowie die Tatsache, dass die beiden Angeklagten damals den Schwerstverletzten einfach liegengelassen hatten, ließen für den Richter keinen anderen Schluss zu, als dass beide den Tod ihres Opfers „billigend in Kauf genommen“ hätten.
Staatsanwalt bezeichnete das Vorgehen als „unfassbar brutal“
Der einschlägig vorbestrafte Deutsche, dessen Messerstiche letztlich zum Tod geführt hatten, wurde nur deshalb nicht höher bestraft, weil er von seiner Persönlichkeit eher ein Mitläufer-Typ sei. Die Richter folgten mit ihrem Urteil im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts. Dieser hatte nochmals das „unfassbar brutale Vorgehen“ der Täter herausgestellt. Diese hätten auch dann noch „in höchst gefährlicher Weise“ Gewalt ausgeübt, als der 36-Jährige laut Augenzeugen „um Hilfe gerufen und um Gnade gebeten hatte“. Dass der Serbe von dem Messereinsatz und den schwersten Verletzungen seines Opfers nichts mitbekommen haben will, hielt das Gericht für unglaubwürdig, da „die Mittelstraße vollgeblutet war“. Es spreche auch nichts dafür, dass der 36-Jährige die beiden Männer durch Beleidigungen und Misshandlungen „zum Zorn gereizt“ hatte, wie in einem minder schweren Fall des Totschlags gefordert. Die vom Gerichtsmediziner festgestellten Verletzungen an der Handoberfläche könnten daher rühren, dass sich das Opfer zu wehren versuchte. Ein erster Angriff des 36-Jährigen sei deshalb unwahrscheinlich, weil er kein Motiv hatte, als nicht gewalttägig galt und seine Widersacher zudem in der Übermacht waren.