Mettmanner dürfen länger feiern

Verwaltung bat Wirte und Anwohner um ihre Meinung: kaum Interesse bei Gastronomen, kritische Stimmen bei den Bürgern.

Mettmanner dürfen länger feiern
Foto: Dietrich Janicki

Mettmann. Im Verwaltungsausschuss stand das Thema Öffnungszeiten der Gastronomie in der Oberstadt und der großen Volksfeste in Mettmann auf der Tagesordnung. Der Rat hatte in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 die Öffnungszeiten für die Außengastronomie der Oberstadt erweitert, so dass die Wirte die Außengastronomie in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September bis 23 Uhr betreiben dürfen.

Der Rat hatte die Verwaltung gebeten, die Gastronomen und Anwohner des Marktplatzes nach Ablauf der ersten Saison zu den Auswirkungen der längeren Öffnungszeiten zu befragen, um ihre Erfahrungen und Anregungen in die weitere Entwicklung der Außengastronomie mit einfließen lassen zu können. Im November 2016 wurden rund 180 Anwohner und Gastwirte in der Oberstadt angeschrieben.

Rund 20 Anschreiben kamen als Rückläufer zurück; Ermittlungen ergaben, dass die Menschen dort nicht mehr wohnten. Auf die Anschreiben erfolgten bisher nur zwölf Rückmeldungen, sagte Erster Beigeordneter Dietrich Stang. „Dies mag dem oft schlechten Wetter in den Sommermonaten geschuldet sein, so dass noch keine großen Erfahrungen mit dem Modell der verkürzten Sperrzeit für die Außengastronomie gemacht werden konnten.“

Zur längeren Öffnungszeit für die Außengastronomie in den Sommermonaten äußerte sich die Mehrheit positiv. Bemängelt wurde jedoch auch, dass nicht jeder Gastwirt sich regelmäßig daran gehalten hat; weder in den Sommermonaten noch zu anderen Zeiten. Bei angezeigten Verstößen gegen die Verordnung beziehungsweise das Landesimmissionsschutzgesetz wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Dietrich Stang, Beigeordneter

Stang: „Hier ist zudem beabsichtigt, durch punktuelle Kontrollen der Ordnungsbehörde in den Nachtstunden eine Verbesserung herbeizuführen. Aufgrund der personellen Situation ist eine regelmäßige Kontrolle leider nicht möglich.“ Es wurde jedoch auch deutlich, dass — unabhängig von der Öffnungszeit der Außengastronomie — Lärm durch andere Störer in der Oberstadt entstehe. Genannt wurden Besucher der ortsansässigen Gastronomie, aber auch Besucher von Veranstaltungen, wie zum Beispiel dem Weinsommer, Heimatfest und Blotschenmarkt, die den Markt zu später Stunde lautstark und störend verlassen. Auch hielten sich Autofahrer nicht daran, dass die Oberstraße insbesondere in den Nachtstunden und an Sonn- und Feiertagen als Fußgängerzone ausgewiesen sei. Kontrollen durch die Kreispolizei wurden angeregt.

Wenn die Oberstraße als verkehrsberuhigten Bereich ausgewiesen sei, so Stang, könnte die Lärmbelästigung der Anwohner noch zunehmen. Der Verwaltungsausschuss hat mehrheitlich folgende Öffnungszeiten für die Volksfeste beschlossen: Schützenkirmes 23 Uhr, Schützenzelt 2 Uhr, Weinfest Samstag und Sonntag 1 Uhr, Heimatfest ebenfalls 1 Uhr, Blotschenmarkt 23 Uhr, Sommerfest Regiobahn 0 Uhr.

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