Leben im Lockdown Was in Mettmann und Erkrath offen hat

Mettmann/Erkrath. · Seit diesem Mittwoch gibt es im Alltag starke Einschränkungen. Welche geschäfte öffnen noch, was ist mit den Schulen – und wer darf wen wann treffen?

 Der Wochenmarkt auf dem Jubiläumsplatz in Mettmann ist weiter geöffnet.

Der Wochenmarkt auf dem Jubiläumsplatz in Mettmann ist weiter geöffnet.

Foto: STEPHAN KOEHLEN

(von/hup) Seit Mittwoch sind die meisten Geschäfte geschlossen, Schüler sollen größtenteils zu Hause unterrichtet und das Christfest nur im engsten Familienkreis begangen werden. Die Maßnahmen im Überblick.

Grundsätzlich gilt jetzt beim Einkaufen: Nur noch das Nötigste ist möglich und das ist die alltägliche Versorgung. Deshalb muss keiner in Panik verfallen oder so genannte Hamsterkäufe machen – es ist von allem alles reichlich in den Vorratslagern da. Offen bleiben Lebensmittelgeschäfte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Babyfachmärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörgeräteakustiker sowie Großhändler.

Auch die Wochenmärkte finden weiterhin statt. Wie Thomas Lekies aus dem Büro der Bürgermeisterin mitteilt, ist der Mettmanner Wochenmarkt auf dem Jubiläumsplatz mittwochs und samstags von 8 bis 13 Uhr geöffnet und findet in diesem Jahr noch am 19., 23. und 30. Dezember statt. Erlaubt sind natürlich nur Händler, die Lebensmittel anbieten.

In Erkrath endet der Hochdahler Wochenmarkt an den Feiertagen Heiligabend und Silvester, die jeweils auf einen Donnerstag fallen, bereits um 12 Uhr. In Alt-Erkrath fallen die Wochenmärkte aufgrund der Feiertage 1.Weihnachtsfeiertag (Freitag) und Neujahr (1. Januar 2021, ebenfalls ein Freitag) sogar komplett aus. Der Wochenmarkt in Unterfeldhaus findet am 23. sowie am 30.Dezember dagegen wie gewohnt statt. Wegen der Coronaschutz-Verordnung bei den Wochenmärkten kann es aber zu Einschränkungen im Sortiment kommen, da auch in Erkrath lediglich Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs verkauft werden dürfen. 

Weihnachtsbäume dürfen weiter verkauft werden, auch Tankstellen, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken, Poststellen, Reinigungen und Waschsalons sowie der Zeitungsverkauf bleiben geöffnet. Die perfekt sitzende, vom Coiffeur gearbeitete Frisur dagegen gibt es zu diesem Weihnachtsfest nicht. Auch der Haarschnitt vorm Fest fällt aus, denn wegen zu viel körperlicher Nähe bleiben Friseure nun auch geschlossen.

Für Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios gilt das schon längst. Lediglich die Behandlungen und Maßnahmen, die medizinisch notwendig sind, bleiben erlaubt. Dazu zählen notwendige Behandlungen in Physio-, Ergo- und Logotherapie-Praxen sowie in der Podologie und Fußpflege.

Auch der Schulalltag wird bis zum 10. Januar 2021 neu geregelt. „Kinder sollen in dieser Zeit wenn immer möglich zu Hause betreut werden“, heißt es in den Beschlüssen. Deshalb wird die Präsenzpflicht ausgesetzt. Je nach Bedarf ist die Notfallbetreuung bei den einzelnen Schulen nach Absprache mit den Schulleitungen sichergestellt. Die Städte betonen mit Nachdruck, dass kein Kind hängen gelassen wird.

Übrigens: Private Verabredungen mit anderen Menschen sind nach wie vor möglich. Wenn sie sich auf den eigenen und einen weiteren Haushalt beschränken. Maximal sollen aber lediglich fünf Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre zählen bei dieser Regelung nicht.

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