Mettmann: Villa-Verkauf lockte falsche Käufer an

Trio soll Frau (81) um knapp eine Millionen Euro betrogen haben.

Mettmann. Ein Urteil brachte der Verhandlungstag am Dienstag gegen zwei Männer (34 und 40) und eine Frau (45) aus Mettmann zwar nicht, die sich seit Anfang September vor dem Wuppertaler Landgericht wegen Betrugsverdachts verantworten müssen. Dafür aber jede Menge Turbulenzen.

Dem Trio wird vorgeworfen, zwischen Oktober 2007 und September 2008 eine 81 Jahre alte Mettmannerin, die heute in Australien lebt, um rund eine Million Euro betrogen zu haben. Wie berichtet, sollen die Angeklagten der 81-Jährigen vorgegeben haben, ihre Villa in Mettmann für 1,2 Millionen Euro kaufen zu wollen. Mit immer neuen Geschichten sollen sie laut Erkenntnis der Ermittler der Frau dann das Geld aus der Tasche gezogen haben, die heute nach eigener Aussage finanziell vor dem Nichts steht.

Wie zerstritten die vielfach und einschlägig vorbestraften Angeklagten inzwischen sind, wurde am Dienstag deutlich. Am Morgen gab der 34-Jährige, der wegen eines anderen Urteils bereits in Haft sitzt, ein Geständnis ab, in dem er drei der angeklagten Taten zugab. Dann jedoch, so der Angeklagte, sei er ausgestiegen, habe die 81-Jährige sogar vor seinem Mit-Angeklagten gewarnt. Und fortan habe sich jemand anders bei der 81-Jährigen für ihn ausgegeben. Das bestritt die 81-Jährige am Dienstag vehement. Sie habe den 34-Jährigen an seiner Stimme genau erkannt. Seine Aussage sei eine Lüge.

Doch damit nicht genug. Die alte Dame, die als Nebenklägerin im Prozess sitzt, hatte dem Gericht am Dienstag noch mehr zu berichten. So habe der 40 Jahre alte Angeklagte sie gemeinsam mit seiner Frau und einem kleinen Jungen kurz nach Prozessauftakt erneut in ihrer Mettmanner Villa aufgesucht. "Er hat vor mir gekniet und gebettelt, dass er nicht ins Gefängnis wolle", berichtete die 81-Jährige. Sie habe den Eindruck gehabt, er habe das auf seinen Mit-Angeklagten abschieben wollen.

Das Gericht zauderte nicht lange und erließ umgehend Haftbefehl wegen Verdunklungsgefahr gegen den 40-Jährigen. Und das hat nun eine besondere Note. Denn die Familie hatte einst 20.000 Euro Kaution für ihn hinterlegt, damit das Gericht ihn auf freien Fuß lasse. Durch den Haftbefehl am Dienstag wäre diese Summe nun frei, weshalb sie Gericht und Staatsanwaltschaft gerne als Schadenwiedergutmachung an die 81-Jährige weiterleiten würden.

Doch die Angehörigen des Angeklagten halten das Geld zurück, wollen nach Auskunft von Prozessbeteiligten warten, wie das Urteil ausfällt. Bis dahin bleibt der 40-Jährige nun in Haft.

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