Mettmann: Prüfung der Kanäle bis 2023

Weil die Mettmanner Rohre keine Wasserschutzgebiete berühren, ist die Frist länger.

Mettmann. Bis zum Jahr 2015 müssen Grundstückseigentümer nachweisen, dass die Abwasserleitungen von ihrem Haus ins städtische Kanalnetz dicht sind und kein Schmutzwasser ins Erdreich gelangen kann. Das schreibt das Landeswassergesetz vor.

In Mettmann sind davon rund 8000Grundstückseigentümer betroffen. Weil hier jedoch keine kanalisierten Grundstücke in Wasserschutzgebieten liegen und die Verwaltung plant, die Stadt in Prüfgebiete zu unterteilen, lässt es der Gesetzgeber zu, dass Untersuchungen auch über das Jahr 2015 hinaus durchgeführt werden können. Stephan Kopp, Abteilungsleiter der Bauverwaltung: "Die letzten Gebiete werden wohl erst 2023 mit der Prüfung dran sein."

In der Sitzung des Bauausschusses haben Diplom-Ingenieur Marco Schlüter vom Institut für Unterirdische Infrastruktur sowie Holger Schubert aus der städtischen Abteilung erklärt, was nötig ist, um die Dichtheitsprüfung durchzuführen und wie die Stadt das umsetzen will. Laut Schlüter sind die Kommunen nicht nur verpflichtet, die Hauseigentümer zu unterrichten, sondern auch zu beraten.

Eine erste städtische Aktion, in der mit Flyern über die Dichtheitsprüfung informiert wird, ist bereits angelaufen. Die Infos werden in die Briefkästen gesteckt und sind außerdem in Kürze an einem Stand im Rathaus zu bekommen. Zudem werden alle wichtigen Informationen auf der Internetseite der Stadt Mettmann bereit gehalten - die Seite muss aber noch freigeschaltet werden. Darüber hinaus will die Stadt in den jeweiligen Prüfgebieten Bürgerveranstaltungen durchführen.

Zu diesem Aufwand ist die Stadt verpflichtet. Und sie muss für die Bürger preiswerte Lösungen schaffen, so Ingenieur Schlüter. Es sei sinnvoll, die Untersuchungen der öffentlichen Kanäle mit den privaten gemeinsam durchzuführen. "Während in vielen Gemeinden private Leitungen vom Hausanschluss bis zum Abwasserkanal geprüft werden müssen, brauchen die Mettmanner Hausbesitzer nur das Rohr vom Haus bis zur Grundstückgrenze überprüfen lassen", sagt Schlüter. Für die Strecke von der Grundstücksgrenze bis zum Hauptkanal ist die Stadt zuständig.

Um das aufwändige Prüfverfahren durchführen zu können, wird die Stadt zusätzliches Personal einstellen müssen. "Wie viel, können wir derzeit noch nicht sagen", so Abteilungsleiter Kopp. 1,5 Stellen für 1000 Grundstücke sei das Minimum für die Beratung.

Die Verwaltung geht davon aus, dass ein hoher Prozentanteil der privaten Abwasserleitungen saniert werden muss. Die Sanierungskosten werden ein Vielfaches der Prüfkosten (zwischen 250 und 500 Euro, so die Stadt) betragen. Um nicht auf betrügerische "Kanalhaie" hereinzufallen, die bereits ihr Unwesen treiben und die Bürger mit überhöhten Preisen zur Sanierung überreden, wies Marco Schlüter darauf hin, dass die Dichtheitsprüfung nur von sachkundigen Unternehmen durchgeführt werden sollte.

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