Corona-Schutzverordnung Ordnungsamt verstärkt die Kontrollen

Kreis Mettmann. · Die Einhaltungen der Bestimmungen des § 15 a Abs. 4 aufgrund der Feststellung der Gefährdungsstufe 2 durch den Kreis Mettmann werden konsequent überprüft.

 Die Maskenpflicht gilt nun auch in Fußgängerzonen.

Die Maskenpflicht gilt nun auch in Fußgängerzonen.

Foto: dpa/Arne Dedert

(von) Basierend auf den labortechnisch bestätigten Fällen verzeichnet der Kreis Mettmann am Montag kreisweit 362 Infizierte; das sind zwei mehr als am Sonntag. Die Neuinfektionen-Inzidenz sinkt auf 72,3.