Mettmann Zwei Angeklagte nach Drogenfund vor Gericht

Wuppertal/Mettmann. · Die Beschuldigten bunkerten Kokain und Haschisch in ihrer Mettmanner Wohnung.

Der eine wollte nichts sagen, der andere mit der Sache nichts zu tun haben. Mit Drogen gehandelt? Haschisch und Kokain in der gemeinsamen Wohnung in der Nordstraße in Mettmann gebunkert? Nach einer Gesprächspause mit den Verteidigern, hatten beide Angeklagten dann plötzlich ein eklatantes Drogenproblem. Und nicht nur das: Statt hinter Gitter zu wandern, wollen sie unbedingt einen Entzug machen. Die Verhandlung wurde unterbrochen, um psychiatrische Gutachter hinzuziehen zu können.

Aber was war überhaupt passiert vor, nach und inmitten dieser Pause, die bei den 28-jährigen Marokkanern zu besagtem Sinneswandel geführt hatte? Angeklagt waren sie wegen des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die vermeintliche Schusswaffe, die sie dabei mitgeführt haben sollen, entpuppte sich als Elektroschocker. Dazu hatte man in der Wohnung noch Pfefferspray gefunden.

Aufgeflogen war der Drogenhandel durch einen anonymen Hinweis. Eine daraufhin angeordnete Wohnungsdurchsuchung hatte Belastendes zutage gefördert. Kokain in der Flurkommode, Haschisch im Schlafzimmer und Kokain in der Waschmaschine: Was man in durchaus erheblichen Mengen gefunden hatte, gab jedenfalls keinen Anlass, um an den Drogengeschäften zu zweifeln. Dazu sollen an einem der noch folgenden Verhandlungstage zwei Zeuginnen aussagen, die in der Wohnung gemeinsam mit den Angeklagten selbst Drogen konsumiert haben sollen.

„Wir sprechen hier von einem Mindeststrafmaß von fünf Jahren“, stellte der Vorsitzende Richter Holger Jung das zu Erwartende unmissverständlich in den Raum. Falten auf der Stirn bei den Verteidigern und dann folgte die besagte Pause und die Bitte um ein Rechtsgespräch.

Dazu muss man wissen, dass ein solches Gespräch üblicherweise vor Verhandlungsbeginn hinter verschlossenen Türen stattfindet. Hier war es allerdings öffentlich und man durfte mithören bei den Verhandlungen um das Strafmaß. Zwei Jahre, die man dann auf Bewährung aussetzen könnte und dazu eine Therapie: Das hätten sich die Verteidiger wohl für ihre Mandanten im Falle eines Schuldeingeständnisses gewünscht.

Die Kammer wollte sich auf so etwas nicht einlassen – allenfalls einen minder schweren Fall mit einer Strafe über zwei Jahren könne man sich vorstellen, hieß es vom Vorsitzenden. Ein Gutachter soll nun Auskunft über eine mögliche Suchterkrankung geben.

Einer der beiden Angeklagten ist ohnehin ausreisepflichtig und muss nach dem Verbüßen einer Gefängnisstrafe mit seiner Abschiebung rechnen. Für den anderen käme im Falle einer Drogenabhängigkeit das Absitzen der verhängten Strafe in der forensischen Psychiatrie in Betracht. Der Prozess wird fortgesetzt.

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