Mettmann: „Gerechtigkeit ist ein Ideal“

Der neue Direktor des Amtsgerichts, Thomas Künzel, über Recht, Unrecht und Strafen.

Mettmann. Seit zwei Wochen ist Thomas Künzel Direktor des Mettmanner Amtsgerichts. Der 45-jährige promovierte Jurist war zuvor stellvertretender Direktor am Amtsgericht Remscheid. Als Jugendlicher wollte Künzel Musiker werden. Doch kurz vor dem Abi orientierte er sich um. "Dann sollte es Jura sein." Den Schritt hat er nicht bereut. "Ich hab es gut erwischt im Leben", sagt er, "beruflich und persönlich." Künzel ist verheiratet und hat einen Sohn (13).

Musik macht der Richter heute mit Sohn Philipp. Er sitzt am Klavier, sein Sohn spielt Gitarre. Gespielt "wird alles mögliche". Besonderen Spaß hatten Vater und Sohn mit dem Ärzte-"Schlaflied", das einst auf dem Index stand. Zurzeit spielen sie gern den Song "Mad world" von Gary Jules. Ansonsten liebt es der Jurist, im Urlaub abzutauchen - im Roten Meer, auf den Malediven, in der Karibik oder in heimischen Gewässern. Thomas Künzel lebt mit Ehefrau Sabine und Sohn Philipp im Ennepe-Ruhr-Kreis. Die WZsprach mit dem neuen Amtsgerichtsdirektor.

Künzel: Das kann ich nicht beantworten. Gerechtigkeit ist ein Ideal. Wir können es nur anstreben und trotzdem gibt es Ungerechtigkeiten. Ob ich ein gerechter Mensch bin, müssen andere beurteilen.

Was ist der Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit?

Künzel: Recht ist das, was wir im Gesetz wiederfinden, also das, was gegebenenfalls auch vor den Gerichten durchgesetzt werden kann. Die Tätigkeit des Richters sollte sich aber dennoch an dem Gedanken der Gerechtigkeit orientieren, also an einer Idealvorstellung von dem, was als gerecht empfunden wird. Die Anwendung des Gesetzes darf nicht zu einer Maschinerie erstarren. Bei alledem sollte einem aber auch bewusst sein, dass die Vorstellung von dem, was gerecht ist, Veränderungen unterworfen sein kann.

Künzel: An ein schlimmes Unrecht kann ich mich nicht erinnern. Ich habe wie jeder andere Mensch auch hier und da sicher die ein oder andere Schlappe erlitten. Aber ein Unrecht ist mir dabei eigentlich nicht widerfahren. Ein Unrecht, das mich noch immer belastet? Nein, das hatte ich nicht.

Künzel: Bedauern sollte ein Richter eine Entscheidung, mit der er Unheil angerichtet hat. Ich meine nicht, dass ich ein Urteil gefällt habe, in der ich eine Person zu Unrecht verurteilt habe, das zu hart war oder das ich im Ergebnis für völlig neben der Sache liegend halten musste. Jedenfalls sind mir Hinweise hierauf im Nachhinein nicht bekannt geworden. Aber es wird den ein oder anderen Fall gegeben haben, in dem ich beispielsweise einen Angeklagten nicht verurteilt habe, obwohl man fühlen konnte, dass an der Sache etwas dran war. Die für eine Verurteilung erforderliche hinreichende Gewissheit ließ sich nicht erzielen. In solchen Fällen empfinde ich aber kein Bedauern. Vielmehr wäre eine Entscheidung, durch die eine Person zu Unrecht verurteilt würde, tragisch.

Künzel: Die Frage lässt sich so nicht beantworten. Eine Strafe sollte stets tat- und schuldangemessen sein. Dann mag sie von einem verurteilten Straftäter akzeptiert werden oder nicht.

Künzel: Natürlich bin ich sehr neugierig hinsichtlich meines neuen Betätigungsfeldes. Ich möchte jedoch sagen, dass ich ein gutes Gericht angetroffen habe. Ich bin sehr nett aufgenommen worden, und ich hoffe, dass ich den Erwartungen, die an mich gestellt werden, gerecht werde.

Künzel: Mettmann ist jetzt mein Ziel. Ich muss erst einmal richtig ankommen. Ich glaube, dass ich als neuer Direktor dieses Gerichts zunächst viel zu lernen habe. Schon jetzt möchte ich aber sagen, dass das Amtsgericht Mettmann ein Gericht ist, bei dem man sich wohl fühlen kann.

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