Sicher und korrekt mit dem Bus zum Ziel Abstand und Maske bleiben das A und O

Mettmann. · Im öffentlichen Nahverkehr kann kaum kontrolliert werden, ob Fahrgäste Abstand halten und eine Alltagsmaske tragen. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps für Passagiere.

 Aha-Regeln gelten auch bei der Nutzung von Mettmanns Bussen oder der S-Bahn.

Aha-Regeln gelten auch bei der Nutzung von Mettmanns Bussen oder der S-Bahn.

Foto: Verbraucherzentrale NRW

(Red/von) Jedes Kind kann die Aha-Regeln aufsagen. Um die Ansteckung mit dem Covid-19-Erreger zu vermeiden, ist Abstand zu halten. Und wie geht das bei der Nutzung eines Omnibusses? Nach der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung in NRW sind die Unternehmen nicht verpflichtet, für ausreichenden Abstand zwischen den Passagieren zu sorgen. „In diesem Massengeschäft wäre eine Abstandsregel praktisch auch nicht umsetzbar“, meint Melanie Schliebener, Leiterin der Schlichtungsstelle Nahverkehr der Verbraucherzentrale NRW. „Umso wichtiger ist es, eigenverantwortlich einige Regeln einzuhalten, damit die Nutzung des ÖPNV nicht zur Ansteckungsgefahr wird.“

Das klappt beispielsweise per Zeitmanagement. Wer seine Arbeitszeiten flexibel verschieben kann, kann eine Verbindung früher oder später nehmen. Vielleicht ist der Andrang dort geringer. Gleiches gilt für den Ein- und Ausstieg, vor allem bei S-Bahnen oder Zügen. Hier empfiehlt die Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale, die „gesamte Zuglänge zum Einstieg nutzen: Oft bildet sich eine Menschentraube an den Aufgängen vor den Einstiegen. Es empfiehlt sich daher, die Spitze oder das Ende des Zuges für den Einstieg zu nutzen“, weiß sie.

 Ganz elementar ist, die Maskenpflicht zu beachten. Auch wenn das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Mettmanns Innenstadt freiwillig ist: Im gesamten Bahnhof und im Haltestellenbereich ist das Tragen einer Alltagsmaske verpflichtend. An vielen Orten gilt diese Pflicht auch auf dem Bahnhofsvorplatz und im Umfeld des Bahnhofs. Bei einem Verstoß kann ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro fällig werden.

 Verzicht auf Essen, Trinken und Rauchen: Wenn möglich sollte auf kürzeren Fahrten auf das Essen und Trinken verzichtet werden, da dabei der Mund-Nase-Schutz abgenommen werden muss und der Schutz aufgehoben ist. Gleiches gilt für das Rauchen auf dem Bahnsteig. Die Raucherbereiche sind deshalb teilweise gesperrt.

Und als goldene Erinnerung: Abstand halten auch trotz hoher Auslastung. In Zügen und Bussen galt schon immer die Regel „erst aussteigen lassen“, und die ist jetzt noch wichtiger. Im Fahrzeug sollen zudem die Plätze neben Reisenden frei bleiben.

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