NRW Land verankert Institutionen im Gesetz

Mettmann · Das Land verankert beide Institutionen im neuen Kulturgesetzbuch. Damit werde eine „Schließung aus Haushaltsgründen“ keine Akzeptanz finden, heißt es.

 Stummes Konzert der Musikschule zur Haushaltsdebatte.

Stummes Konzert der Musikschule zur Haushaltsdebatte.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(dne) Bis zum Jahresende will die Verwaltung prüfen, wie die Stadtbibliothek und die Musikschule zukunftssicher aufgestellt werden können. Beide Kulturinstitutionen standen in der Haushaltsdebatte 2021 zur Disposition. Nun kommt über das neue Kulturgesetzbuch NRW ein neuer Drall in das Thema. In dem bundesweit als Vorbild angesehenen Vorschlag werden Bibliotheken und Musikschulen erstmals in einem Landesgesetz verankert. Und zwar ausgerechnet von CDU und FDP, die in Mettmann auf kommunaler Ebene aus Kostengründen die Axt an die freiwilligen Leistungen der Stadt legen wollten.

Eine Sprecherin des NRW-Kulturministeriums äußert sich zu dem Thema wie folgt: „Über die Einrichtung oder Schließung von Bibliotheken und Musikschulen entscheiden die Kommunen nach eigenem Ermessen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, denn es handelt sich bei diesen Einrichtungen um eine sogenannte freiwillige Aufgabe der Kommunen – im Unterschied etwa zu den Volkshochschulen.“

Die Landesregierung unterstreiche jedoch mit der gesetzlichen Verankerung die Bedeutung der Bibliotheken und Musikschulen als elementare Einrichtungen der Kultur, der Bildung und der Begegnung so deutlich, „dass angesichts dieses klaren Bekenntnisses auf Landesebene Schließungen aus Haushaltsgründen keine Akzeptanz finden.“ Die Musikschule Mettmann hat mit ihren überwiegend fest angestellten Unterrichtskräften dabei sogar so etwas wie einen landesweiten Vorbildcharakter. Denn ein wichtiger Grund, ein solches Kulturgesetzbuch zu schreiben, war die oft prekäre Bezahlung im Kulturbereich. Für die staatliche Förderung von Musikschulen gilt: „Als bindende Qualitätskriterien neu hinzugekommen sind die Tarifbindung bei der Beschäftigung von Musikpädagoginnen und -pädagogen, die Festanstellung als Regelfall und die fachliche und wirtschaftliche Mitverantwortung der Kommune.“

Erstmals werde es wenigstens einen Mindestlohn für Künstler geben, freute sich die Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen, als sie ihren Gesetzentwurf in den Düsseldorfer Landtag einbrachte. Zudem kündigte die Ministerin an, sie werde die Landesmittel für die Musikschulen von bislang drei auf zehn Millionen Euro ab 2022 aufstocken.

Da Mettmann gut aufgestellt ist, gibt es gute Aussichten auf neue Fördertöpfe. Voraussichtlich 2022 tritt das Kulturgesetzbuch NRW in Kraft.

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